Einkaufszentrum Roisdorf Gericht hebt Bebauungsplan auf

BORNHEIM-ROISDORF · Trotz der Aufhebung des Bebauungsplanes laufen die Arbeiten am Roisdorfer Einkaufszentrum weiter. Jedoch droht noch ein weiteres Verfahren.

 Der Kreisel auf der Bonner Straße soll die Zufahrt zur Tiefgarage des neuen Einkaufszentrums regeln.

Der Kreisel auf der Bonner Straße soll die Zufahrt zur Tiefgarage des neuen Einkaufszentrums regeln.

Foto: Axel Vogel

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Bebauungsplan für das Roisdorfer Einkaufszentrum, das derzeit an der Bonner Straße entsteht, aufgehoben. Der Antrag eines Anwohners hatte damit Erfolg, wie der General-Anzeiger auf Nachfrage beim Gericht erfuhr.

Dort war ein sogenanntes Normenkontrollverfahren anhängig, in dem es unter anderem um die Vereinbarkeit des Bebauungsplans mit dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept sowie um die Folgen der Verkehrsverursachung ging. Wie Richterin Gudrun Dahme von der Pressestelle des OVG erklärt, hatte die Stadt Bornheim zur Aufstellung des Bebauungsplans ein beschleunigtes Verfahren gewählt.

„Die Voraussetzungen dafür waren aber nicht gegeben“, sagt Dahme. Unter anderem gehe es dabei um Fragen der Umweltprüfung. Die Entscheidung, die das Gericht am Dienstag getroffen hat, bedeute aber nicht automatisch einen Baustopp, so die Richterin. Allerdings müsse in solchen Fällen die Kommune den Bebauungsplan neu aufstellen und gemachte Fehler „reparieren“.

Die Stadt Bornheim werde nun ein neues Bebauungsplanverfahren mit einer vollständigen Umweltprüfung auf den Weg bringen, kündigt Rainer Schumann von der Pressestelle an. Auch die städtischen Gremien werden sich damit wieder befassen. Da es jedoch um eine formelle und somit um keine inhaltliche Frage gehe, sei davon auszugehen, dass der Bebauungsplan wieder aufgestellt werden könne, so Schumann.

Prüfung der Beschwerde

„Es kann auch weiter gebaut werden, da die Baugenehmigung rechtens ist“, betont der Stadtsprecher. Dass diese rechtmäßig sei, habe das Verwaltungsgericht Köln in einem anderen Klageverfahren entschieden. Allerdings: Gegen das Urteil wurde Beschwerde eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht prüfe nun die Zulässigkeit dieser Beschwerde, so Schumann. Ein weiteres Verfahren ist also nicht ausgeschlossen.

„Wir bauen weiter“, sagt auch Investor Gerd Sutorius auf GA-Nachfrage und verweist ebenfalls auf die rechtskräftige Baugenehmigung. Seine Pläne für das Einkaufszentrum waren bekanntlich lange umstritten. Ende 2014 hatte der Stadtrat nach vielen Diskussionen, Protesten und einem Bürgerbegehren schließlich mehrheitlich dem Verkauf der städtischen Grundstücke für die Erweiterung des Rewe-Centers zugestimmt.

Ausschlaggebend war, dass Sutorius die geplante Verkaufsfläche von 13.500 auf rund 12.000 Quadratmeter reduziert hatte und statt eines Gebäudekomplexes dann zwei Gebäude vorsah, auf die sich die Geschäfte, darunter ein Drogerieladen, ein Markt für Unterhaltungselektronik und ein Schuhgeschäft, verteilen sollen.

Im Juni 2016 gab die Politik wie berichtet auch das Okay zum Verkauf einer Teilfläche an der Schumacherstraße. Dort ist eine Fußgängerzone angedacht. Der Rewe-Markt ist bereits seit Längerem in den benachbarten Neubau gezogen. Das Gebäude, in dem er zuvor untergebracht war, soll innen ausgebaut werden und auf zwei Ebenen je 3750 Quadratmeter Fläche bieten.

Fast fertig ist der Kreisverkehr, der die Zufahrt zu rund 270 Tiefgaragenplätzen regeln soll. „Die Stadt hätte gerne, dass wir die Arbeiten am Kreisel noch vor Ostern abschließen, das wird aber nicht klappen“, sagt Sutorius. Denn die Sperrung der Schumacherstraße werde wie genehmigt noch aufrecht erhalten, da dort auch Kräne stünden, die für die Bauarbeiten noch gebraucht würden.

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