Fall vor dem Bonner Landgericht Familienvater soll Prostituierte bedroht und ausgeraubt haben

Bornheim/Bonn · Ein Familienvater steht vor dem Bonner Landgericht: Die Anklage wirft dem 30-jährigen Wesselinger schwere räuberische Erpressung mithilfe einer Gaspistole vor.

 Auf einem Rastplatz an der A 555 soll der Angeklagte den beiden Frauen eine Gaspistole an den Kopf gehalten haben.

Auf einem Rastplatz an der A 555 soll der Angeklagte den beiden Frauen eine Gaspistole an den Kopf gehalten haben.

Foto: dpa

Auf besonders hinterhältige Art und Weise soll ein 30 Jahre alter Wesselinger zwei Prostituierte auf einem ehemaligen Autobahnrastplatz ausgeraubt haben. Wie Thomas Stollenwerk, Sprecher des Bonner Landgerichts, mitteilte, wurde der Familienvater jetzt wegen schwerer räuberischer Erpressung und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Für die ihm vorgeworfene Tat wird er sich demnächst vor den Richtern der ersten großen Strafkammer verantworten müssen.

Es war die Nacht auf den 22. Oktober 2014: Mit einem Freund soll der Angeklagte zum Bonner Straßenstrich gefahren sein. Offenbar wurden sich die Männer mit zwei 25 und 31 Jahre alten Prostituierten einig, die zu ihnen ins Auto stiegen.

Die Fahrt ging zur Wohnung des Bekannten nach Wesseling. Dort wurde laut Anklage gemeinsam Wodka getrunken. Zwei Stunden lang sollen die Männer dann die Dienste der Frauen in Anspruch genommen haben. Als Lohn erhielten die Prostituierten offenbar jeweils 300 Euro.

Danach bot der verheiratete 30-Jährige den Frauen laut dem Gerichtssprecher an, sie zurück nach Bonn zu fahren. Auf dem Weg dorthin soll er jedoch auf einen ehemaligen Rastplatz an der A 555 gefahren sein. Dort zückte der Mann laut Anklage eine Gaspistole und hielt sie den Opfern an den Kopf. Die Frauen mussten das zuvor für die Liebesdienste erhaltene Geld offenbar wieder abgeben.

Anklage: 30-Jähriger schießt mit Gaspistole in die Luft

Zudem soll der mutmaßliche Räuber die Handtaschen der Frauen durchwühlt haben. Als er mit den Prostituierten ausstieg und sie durchsuchen wollte, konnte die 31-Jährige flüchten. In Wildwestmanier soll der Angeklagte daraufhin mit der Gaspistole in die Luft geschossen haben. Anschließend forderte er die 25 Jahre alte Prostituierte laut dem Gerichtssprecher auf, ihren Zuhälter anzurufen und diesen aufzufordern, ihm 20.000 Euro vorbeizubringen.

Als die Frau entgegnete, dass sie keinen „Chef“ habe, scheint sich der 30-Jährige das Handy des Opfers geschnappt zu haben. Nachdem er erfolglos die Nummer eines Zuhälters gesucht hatte, soll er das Mobiltelefon dann auf den Boden geworfen und erneut mit der Pistole in die Luft geschossen haben.

Diesen Moment nutzte die Frau anscheinend aus, um den Freier so heftig zu schubsen, dass er auf den Boden fiel. Ihr gelang es, an die Autobahn zu laufen. Eine Autofahrerin hielt an und fuhr mit der 25-Jährigen zu einer Tankstelle. Von dort wurde die Polizei alarmiert.

Anhand des Autokennzeichens konnte der Angeklagte ausfindig gemacht werden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurde eine Gaspistole sichergestellt. Belastet wird der Familienvater durch die Opfer, die ihn auf Wahllichtbildvorlagen eindeutig wiedererkannt haben wollen. Zudem war sein Handy wohl zur Tatzeit in den entsprechenden Funkbereichen eingeloggt. Während der Ermittlungen hat der 30-Jährige zu den Vorwürfen geschwiegen.

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