Prozess um 30-jährigen Bornheimer Er sah seine Mutter als Dämon und stach vier Mal zu

Bornheim/Bonn · Bonner Landgericht weist schuldunfähigen Bornheimer in psychiatrische Klinik ein. 30-Jähriger leidet seit der Kindheit an Schizophrenie.

 Laut Strafkammer muss der Mann nun in einer geschlossenen Klinik untergebracht werden zwecks Sicherung und vielleicht auch Besserung.

Laut Strafkammer muss der Mann nun in einer geschlossenen Klinik untergebracht werden zwecks Sicherung und vielleicht auch Besserung.

Foto: DPA

Es ist ein Anblick, der zu Herzen geht: Wie ein Häufchen Elend sitzt der 30-jährige Bornheimer vor dem Bonner Landgericht, und aus dem Zuschauerraum sehen ihn seine Mutter und sein Großvater traurig an. Der 30-Jährige leidet an einer schweren Form der Schizophrenie und ist vor Gericht gelandet, weil er seine Mutter am 4. August im Wahn fast getötet hätte.

Die Staatsanwaltschaft hat seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragt, weil er seine Tat zwar im Zustand der Schuldunfähigkeit beging und strafrechtlich nicht verantwortlich ist, aber auch als gefährlich eingestuft wird. Am Ende ordnet die 3. Große Strafkammer die Unterbringung an.

„Es ist etwas, was man sich in seinen finstersten Gedanken nicht vorstellen kann“, erklärt Kammervorsitzender Klaus Reinhoff im Urteil. Der 30-Jährige könne die Realität nicht wahrnehmen, sondern höre trotz seiner Medikamente ständig Stimmen und sehe Menschen als Dämonen – selbst seine eigene Mutter, die er liebt. Mit ihr lebte er zusammen und hatte eine eigene kleine Wohnung in ihrem Haus. Doch dann passierte etwas, was zu der Gewaltattacke führte: Die Mutter wollte das Haus verkaufen und mit ihrem kranken Sohn und ihrem Vater zusammen in ein anderes ziehen.

Das aber, so erklärt der Richter, habe bei ihm eine solche Angst ausgelöst, dass er plötzlich seine Mutter als Dämon sah, der ihm seine Wohnung nehmen wollte. Am 4. August lockte er die Mutter in seine Wohnung und stach mit einem Tranchiermesser vier Mal auf ihren Oberkörper ein. Die 59-Jährige schaffte es jedoch zu fliehen und Hilfe zu holen.

Allerdings stellt der Richter auch fest: Die Mutter hatte viel Glück, es hätte auch tödlich enden können. „Das war nicht mein Sohn, das war die Krankheit“, hat die 59-Jährige zuvor im Zeugenstand versichert. Sie nehme ihrem Sohn den Angriff nicht übel, und das Verhältnis zu ihm sei ungetrübt.

Auch Richter Reinhoff stellt klar: „Es ist die Krankheit, und es ist erschreckend, was sie auslösen kann.“ Denn seine Mutter anzugreifen und zu verletzen, sei das Schlimmste, was man tun könne. Allerdings erklärt der Richter auch: „Dass die Krankheit so in Gewalt ausgeartet ist, das hat es vorher nicht gegeben.“

Und weil diese „heimtückische Krankheit“ im Fall der 30-Jährigen laut psychiatrischem Sachverständigen weder zu heilen noch mit irgendeiner Maßnahme einzudämmen ist, sieht die Strafkammer nur eine Möglichkeit: Der 30-Jährige muss in einer geschlossenen Klinik untergebracht werden zwecks Sicherung und vielleicht auch Besserung. „Es ist Ihrer Mutter nicht zumutbar, in Ihrem Zustand mit Ihnen zusammenzuleben. Das kann keine Mutter leisten“, sagt Richter Reinhoff zu dem 30-Jährigen.

Bevor der in Handschellen von Wachtmeistern aus dem Saal gebracht wird, umarmen ihn seine Mutter und sein Großvater innig.

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