Steuern in Bornheim Die zweite Wohnung kostet mehr

Bornheim · Die neue Steuer in Bornheim kommt ab Januar 2013.

Ab Dienstag, 1. Januar, gilt in Bornheim die Zweitwohnungssteuer, die vom Rat im September beschlossen worden ist. Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat, insbesondere zu Erholungs-, Berufs- und Ausbildungszwecken.

Ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden muss, wird laut Stadtverwaltung insbesondere durch die Steuererklärung überprüft. Die Verwaltung wird zu Beginn des neuen Jahres alle mit Nebenwohnsitz gemeldeten Personen persönlich anschreiben und sie auffordern, die notwendigen Angaben für die Beurteilung der Steuerpflicht zu machen.

Die Steuer wird auf Grundlage der vereinbarten Nettokaltmiete berechnet. Erhoben werden zehn Prozent dieser Nettokaltmiete. Steuerschuldner ist der Inhaber der Zweitwohnung. Die Steuer ist grundsätzlich eine Jahressteuer; innerhalb des Kalenderjahres beginnt die Steuerpflicht am 1. des auf den Einzug folgenden Monats.

Fragen beantworten Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen im Rathaus, Rathausstraße 2, Zimmer 458. Sie erreicht man telefonisch unter 02222/945280, 945277 und 945 276. Grundlage der Steuererhebung ist die Zweitwohnungssteuersatzung, die als Download auf der Homepage der Stadt www.bornheim.de bereitsteht.

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