Geplante Anlage in Sechtem Das Windpark-Verfahren geht weiter

Sechtem · Das Genehmigungs-Verfahren um die geplanten Windkraftanlagen bei Sechtem geht weiter. Das ist das Ergebnis einer neuen Untersuchung. Das Verfahren war nach einer Gesetzesänderung ins Stocken geraten.

 Alternative Energie: Sechs 150 Meter hohe Windräder sind in Sechtem geplant.

Alternative Energie: Sechs 150 Meter hohe Windräder sind in Sechtem geplant.

Foto: DPA

Ein großer Stein ist bei dem Weg zur Errichtung der Windkraftanlagen bei Sechtem aus dem Weg geräumt. Wie der Rhein-Sieg-Kreis auf Anfrage des General-Anzeigers mitteilt, kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Windräder das Funkfeuer des Flughafens Köln/Bonn nicht stören. Nun führt das Amt für Technischen Umweltschutz des Kreises das immissionsschutzrechtliche Verfahren zur Zulassung des Windparks fort.

Wie mehrfach berichtet, hatte das Unternehmen Enercon aus dem ostfriesischen Aurich bereits im Februar 2014 die Windkraftanlagen beim Rhein-Sieg-Kreis beantragt. Geplant sind sechs Windräder mit einer Höhe von 150 Metern. Der Windpark ist auf zwei Flächen bei Sechtem zwischen den Landstraßen L 192 und L 190 sowie zwischen den Bahnschienen vorgesehen.

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte auch schon die Bereitschaft zur Genehmigung signalisiert. Doch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, beziehungsweise die Deutsche Flugsicherung meldete Bedenken an. Durch eine geänderte gesetzliche Regelung hatten sich in der Zwischenzeit die Sicherheitsabstände um Drehfunkfeuer an Flughäfen von drei auf 15 Kilometer erhöht.

Die Flugsicherung hatte Bedenken, dass die Funksignale durch die Windräder gestört werden. Daraufhin hatte der Kreis ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Bedenken auszuräumen. Seit April lag das Gutachten vor und wurde seither eingehend geprüft.

Nun ist die Prüfung abgeschlossen und der Rhein-Sieg-Kreis ist sicher, dass für die Bedenken der Luftaufsichtsbehörde kein ausreichender Anlass besteht. Durch die lange Zeit des Verfahrens haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisevergütungen geändert. Statt wie früher eine feste Einspeisevergütung, werden die Vergütungen für die Windkraftbetreiber in einem Ausschreibungsverfahren festgelegt. „Es hilft nicht weiter, genervt zu sein“, sagte der Projektentwickler von Enercon, Martin Rolfes. Die Bedenken müssten ausgeräumt werden. Er zeigte sich auch zuversichtlich, beim Ausschreibungsverfahren ausreichend hohe Vergütungen zu erzielen, um den Windpark wirtschaftlich betreiben zu können. Für eine Beteiligung der Bornheimer Bürger an der Finanzierung einzelner Windräder zeigte er sich offen.

Diese Idee war wie berichtet im Bornheimer Rat vorgebracht worden, um die Akzeptanz des Windparks zu erhöhen. Der Bornheimer Bürgermeister Wolfgang Henseler sieht dafür nach wie vor Chancen. Zum einen sei dies eine Investition für den Klimaschutz. Andererseits seien die Renditen bei allen Anlageformen derzeit im Keller.

Er halte die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor für eine gute Idee. „Wir werden uns, sobald uns die Genehmigung vorliegt, mit Enercon und dem Stadtbetrieb Bornheim zusammensetzen“, sagte Henseler. Es müsse geklärt werden, in welcher Form die Bürger ihr Kapital einbringen können. Der Bornheimer Bürgermeister zeigte sich erfreut, dass die Bedenken der Flugsicherung nunmehr ausgeräumt sind.

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