Elternbeiträge in Bornheim Bornheim: Kinderbetreuung wird teurer

Bornheim · Bornheimer Eltern werden im kommenden Schul- und Kindergartenjahr für die Betreuung ihrer Kinder tiefer in die Tasche greifen müssen. Sowohl die Gebühren für die Unterbringung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) als auch die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung und Tagespflege sollen nach dem Willen der Verwaltung steigen.

 Erzieherin Anna Lenz kümmert sich um unter Dreijährige im katholischen Kindergarten Sankt Servatius in Bornheim.

Erzieherin Anna Lenz kümmert sich um unter Dreijährige im katholischen Kindergarten Sankt Servatius in Bornheim.

Foto: Roland Kohls

Während die Satzungsänderung zur Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der OGS (Primarbereich) auf der Tagesordnung des Ausschusses für Schule, Soziales und Demographischen Wandel am Dienstag, 21. Juni, steht, ist die Erhöhung der Kita-Beiträge Thema im Jugendhilfeausschuss am Donnerstag, 23. Juni. Auf Familien mit zwei oder mehr Kindern, die in der Situation sind, parallel die OGS- und die Kita-Betreuung und die damit verbundene Geschwisterermäßigung zu nutzen, kommen ebenfalls Änderungen zu.

Zum Hintergrund: Mehrere Faktoren führen zur Gebührenerhöhung in Bornheim. Zum einen schlägt die angestrebte bessere Bezahlung der Tagespflegepersonen zu Buche. Um die Qualität des OGS-Angebots zu sichern, soll darüber hinaus der Garantiebetrag, der vom Schulträger an die Träger der OGS zu entrichten ist, von 75 auf 90 Euro erhöht werden. Letztlich spielen auch die erhöhten Betriebskosten der Kindertagesstätten eine Rolle. Seit der letzten Anpassung der Beiträge in der Kita-Satzung zum 1. August 2011 sind diese um 9,32 Prozent gestiegen.

Da laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) 19 Prozent der Betriebskosten aus Elternbeiträgen gezahlt werden müssen, argumentiert die Verwaltung, dass der bisherige Deckungsgrad von 15,85 Prozent angesichts der städtischen Haushaltslage einen „freiwilligen Verzicht“ von Erträgen darstelle, der seitens der Kommunalaufsicht nicht geduldet werde. Bei zwei Workshops waren im Mai die Änderungen im Bereich Kita, Tagespflege und OGS von Vertretern der Elternschaft, den jugend- und schulpolitischen Sprechern der Fraktionen, Vertretern der Grundschulen, der OGS-Träger und der Verwaltung vorberaten worden.

Sabrina Erbakan, Vorsitzende des Jugendamtselternbeirats (JAEB), bewertete die Ergebnisse des Workshops teilweise kritisch: Vor allem bemängelt die Vertreterin der Elternschaft, die im Jugendhilfeausschuss einen Sitz mit beratender Stimme hat, die Kürze der Zeit, in der die Vorschläge der Verwaltung analysiert und eigene Vorschläge eingebracht werden konnten.

Problematischer Zeitpunkt für Gebührenerhöhung?

„Es handelt sich um komplexe Berechnungen. Einführende Erläuterungen im Vorfeld wären wünschenswert gewesen“, so Erbakan. „Aufgrund der Eile bin ich unsicher, ob nicht doch die eine oder andere Familie in sozial wenig verträglicher Weise von den Änderungen belastet wird.“ Unter anderem setzten sich die Vertreter des JAEB dafür ein, dass die Geschwisterermäßigung für Kita und Tagespflege nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, 75 Prozent, sondern 62,5 Prozent für Erst- und Zweitkind betragen soll.

Problematisch könnte auch der Zeitpunkt der Gebührenerhöhung – denn Eltern haben ihre Stundenkontingente für das kommende Kindergartenjahr bereits gebucht. „Ich glaube nicht, dass Eltern ihr Stundenkontingent anders gebucht hätten, wenn die Erhöhung früher durchgeführt worden wäre. Ein früherer Zeitpunkt wäre zudem schwer möglich gewesen, da sich die Kalkulation ja an aktuellen Zahlen orientieren muss“, sagte Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler auf Anfrage.

Man habe sich die Anpassung der Gebühren nicht einfach gemacht und die Vorschläge von Vertretern der Schulen sowie der Kita-Elternschaft, der Tagespflege und der OGS-Träger diskutiert, um zu einem sozial verträglichen Ergebnis zu kommen. Die Gebührenerhöhungen im Überblick:

Erhöhung der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Tagespflege:Insgesamt liegen die Gebührenerhöhungen für den Kita-Bereich und für die Kindertagespflege je nach Einkommensstufe zwischen 16,1 und 19,6 Prozent. Einkommen bis 15.500 Euro bleiben weiterhin beitragsfrei. Ein Beispiel dazu: Für einen 45-Stundenplatz (U 3)würden sich in den verschiedenen Einkommensstufen folgende Änderungen ergeben: Bei einem Einkommen bis 15.500 Euro pro Jahr bleibt der Kita-Platz beitragsfrei.

Mehrbelastung von 33 bis 64 Euro

In den unteren Einkommensstufen bis 35.000 Euro pro Jahr macht sich die Gebührenerhöhung mit einer Spanne zwischen zehn und 17 Euro monatlich bemerkbar. Die Einkommen, die zwischen 35.000 und 65.000 Euro liegen, müssen mit einer Mehrbelastung von 33 bis 64 Euro rechnen.

Familien mit einem Jahreseinkommen bis 85.000 Euro sollen im Vergleich zum Kindergartenjahr 2015/2016 89,50 Euro mehr zahlen, für Eltern mit einem Einkommen über 85.000 Euro pro Jahr schlägt die Erhöhung gar mit 103,50 Euro zu Buche.

Erhöhung der Elternbeiträge für die OGS-Betreuung im Primarbereich:Für die OGS-Betreuung im Primarbereich wird sich der höchste Beitragssatz für Einkommen über 55.000 Euro mit der Satzungsänderung auf 180 Euro steigern. Bisher war der höchste Beitragssatz mit 170 Euro gedeckelt.

Darüber hinaus soll laut Satzungsänderung künftig die dreiwöchige Sommerferienbetreuung nicht mehr innerhalb der geleisteten Elternbeiträge stattfinden. Stattdessen wird sie bei Bedarf gegen eine zusätzliche Teilnahmegebühr angeboten.

Regelung zu Lasten der OGS

Mit dieser Lösung und einer empfohlenen Beitragserhöhung von zehn Prozent in den Beitragsgruppen ab 15 001 Euro bis 55.000 Euro soll, so das Ziel, eine überproportionale Steigerung in den niedrigen und mittleren Einkommensstufen vermieden werden.

Neuregelung der Geschwisterermäßigung:Besuchten bisher zwei Geschwisterkinder eine Tageseinrichtung für Kinder und ein Angebot der OGS, waren 100 Prozent der Kitagebühren und 25 Prozent der OGS-Gebühren zu entrichten. Da diese Regelung immer zu Lasten der OGS ging, sollen nun 62,5 Prozent auf die Kita-Gebühren und 75 Prozent auf die OGS entfallen. Besuchen beide Kinder die OGS, sind künftig jeweils 75 Prozent zu zahlen.

Eltern von zwei Geschwisterkindern im Kindergarten oder in der Tagespflege haben zukünftig jeweils 62,5 Prozent der Gebühren zu entrichten. Bisher lag der Satz für das Zweitkind bei 25 Prozent. Die Beitragsermäßigung gilt auch dann, wenn sie mit der Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr zusammentrifft. Für das dritte und alle weiteren Kinder wird kein Beitrag erhoben.

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