Opfer erhält 5000 Euro Schmerzensgeld Bewährungsstrafe für Schläger von Walberberg

BORNHEIM-WALBERBERG · Im Prozess um die Schlägerei in Bornheim-Walberberg hat das Bonner Amtsgericht ein Urteil gefällt. Der Hauptangeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zwei Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, als Auflage muss er 120 Sozialstunden ableisten.

 Am Haltepunkt der Linie 18 in Walberberg wurde ein 17-Jähriger am Wochenende des Junggesellenfests Anfang August 2014 bei einer Schlägerei schwer verletzt.

Am Haltepunkt der Linie 18 in Walberberg wurde ein 17-Jähriger am Wochenende des Junggesellenfests Anfang August 2014 bei einer Schlägerei schwer verletzt.

Foto: Wolfgang Henry

Zusätzlich muss er dem Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Betrag kann allerdings noch auf 3000 Euro reduziert werden, wenn er die Monatsraten von jeweils 100 Euro pünktlich zahlt. Sollte er dem nicht nachkommen, bleibt es bei der Summe von 5000 Euro.

Der Richter begründete das Urteil mit der Tatsache, dass massive Gewalt ohne Anlass angewandt worden sei. Der Angeklagte müsse sich nun überlegen, ob er sein Leben in dieser Art und Weise weiterführen möchte. Einer der beiden Mitangeklagten erhielt drei Wochen Dauerarrest, der andere 80 Sozialstunden.

Wie berichtet, hatten die nun Verurteilten in der Nacht zum Sonntag, 3. August 2014, am Wochenende des Junggesellenfestes in Walberberg, einen damals 17-Jährigen an der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 in Walberberg geschlagen und getreten. Dabei wurde das Opfer so schwer verletzt, dass es ins Krankenhaus musste. Zwischenzeitlich hatte der Verdacht auf Hirnblutung und eine Netzhautablösung bestanden, was sich aber nicht bestätigte.

Wie die Staatsanwaltschaft Ende August 2014 mitgeteilt hatte, waren insgesamt sechs Personen in Zusammenhang mit der Tat namentlich ermittelt worden. Gefahndet wurde letztlich aber nur nach dem Hauptangeklagten. Anfang Oktober war gegen ihn ein Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Allerdings gestaltete sich die Fahndung nicht einfach, da der Gesuchte sich nicht an seiner Meldeadresse aufhielt. Berichten zufolge war er kurz nach den Geschehnissen in Walberberg in den Urlaub ins Ausland gereist, dann aber wieder nach Deutschland gekommen.

Mitte November hatte sich der Gesuchte den Behörden gestellt und war umgehend in Untersuchungshaft genommen worden.

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