Schülerströme steuern Bessere Auslastung der Bornheimer Grundschulen

Bornheim · Manche Einrichtung wird stark nachgefragt, während eine andere noch Kapazitäten hat: Deshalb werden ab dem Schuljahr 2019/2020 erstmals die Größen der Grundschulen im Stadtgebiet festgelegt.

Ihr jahrgangsübergreifendes Konzept ist beliebt und sorgt dafür, dass immer mehr Bornheimer Eltern ihre Kinder zur Waldorfer Nikolaus-Schule schicken wollen. Wie aus den vorläufigen Anmeldezahlen, die jetzt im Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel vorgelegt wurden, hervorgeht, wird an der Grundschule im Schuljahr 2019/20 ein Anmeldeüberhang von 23 Schülern erwartet.

Verantwortlich für die im Vergleich zu den Vorjahren hohe Anmeldezahl sind in erster Linie viele Interessenten aus Brenig. Von den angemeldeten 79 Schülern kommen 50 aus den Ortschaften des klassischen Schuleinzugsbereichs Dersdorf, Kardorf und Waldorf. Die übrigen Anmeldungen verteilen sich auf Bornheim (3), Brenig (16), Brühl (1), Hemmerich (3), Merten (3), Walberberg (2) und Wesseling (1). Dem Anmeldeüberhang in Waldorf stehen laut Verwaltung an anderen Standorten „erhebliche Kapazitäten“ gegenüber.

Angesichts dieser Problematik hat die Politik auf Vorschlag der Verwaltung erstmals die Festschreibung der Zügigkeiten an den städtischen Grundschulen ab dem Schuljahr 2019/2020 beschlossen (Details siehe Kasten). Laut Sitzungsvorlage hatten sich die Schulleitungen dafür bei der Verwaltung ausgesprochen. Ziel der Festschreibung ist es, Schülerströme besser steuern zu können, die Auslastung bestehender Kapazitäten zu gewährleisten und letztlich auch den Bestand kleinerer Grundschulen wie beispielsweise der Markus-Schule in Rösberg zu sichern. Zudem soll eine wohnortnahe Beschulung gewährleistet werden.

Den Anstoß zur Regelung gaben die Schulleiter

Den Schulträger stellt die Nachfrage, die über das klassische Einzugsgebiet hinausgeht, vor das Problem, die Kapazitäten im Voraus zu kalkulieren. So wurde an der Waldorfer Nikolaus-Schule zum Schuljahr 2018/19 eine neue 10. Klasse gebildet und damit die 2,5-Zügigkeit erreicht. An anderen Schulstandorten fehlten die Schüler. „Der Schritt zur Dreizügigkeit wird mittelfristig als notwendig erachtet, sollte aber erst dann erfolgen, wenn auch die benachbarten Schulen an ihre Aufnahmekapazitäten stoßen“, heißt es vonseiten der Verwaltung.

Laut Schulgesetz hat ein Kind einen Anspruch auf die Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat. In Bornheim gibt es keine Schuleinzugsbereiche. Dennoch kann die Aufnahme in eine Schule abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist. Der Schulträger legt die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen fest. Er ist verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten.

Die Bornheimer Politik beschloss die Festschreibung der Zügigkeit bei einer Gegenstimme von Karsten Straub (Linke). „Meine Befürchtung ist, dass durch den Beschluss durch die Hintertür Schulbezirksgrenzen wieder eingeführt und das Recht auf freie Schulwahl beschnitten wird“, begründete er sein Votum.

Was die Grundschule Waldorf betrifft, ist eine Erweiterung nach der erst vor Kurzem abgeschlossenen Sanierung momentan nicht zu leisten. Viel dringender sei eine Vergrößerung der Grundschulen in Bornheim, Roisdorf, Sechtem und Walberberg, so die Verwaltung. Angegangen werden sollen zunächst der Dachausbau an der Johann-Wallraf-Schule Bornheim, die Erweiterung der Kapazitäten an der Sebastian-Schule Roisdorf, die Auslagerung der Mensa an der Wendelinus-Schule Sechtem sowie die energetische Sanierung der Thomas-von-Quentel-Schule in Walberberg. Dringlich sei auch die Anpassung des Raumprogramms an der Markus-Schule Rösberg, um eine durchgehende Zweizügigkeit und OGS-Betreuung an der Schule zu ermöglichen.

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