Bornheimer Wasserversorgung Beschlüsse zum Wasserwechsel werden umgesetzt

Bornheim · Die Bezirksregierung Köln sieht keine rechtlichen Probleme bei den geplanten Änderungen der Wasserversorgung in Bornheim. Dennoch könnte die Sache vor Gericht landen.

 Im Bornheimer Wasserwerk: An der Pumpstation kommt das Wasser von den verschiedenen Verbänden an.

Im Bornheimer Wasserwerk: An der Pumpstation kommt das Wasser von den verschiedenen Verbänden an.

Foto: Roland Kohls

Die Bezirksregierung Köln sieht keine rechtlichen Bedenken, was die vom Bornheimer Stadtrat beschlossene Umstellung der Wasserversorgung betrifft. Das teilte Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler am Samstag per Pressemitteilung mit. „Die Kommunalaufsicht hat der Stadt Bornheim schriftlich mitgeteilt, dass sie eine Beanstandungspflicht der Ratsbeschlüsse vom 13. Juli 2017 zur Ausgestaltung der städtischen Wasserversorgung unter Berücksichtigung der vorliegenden Unterlagen für nicht gegeben hält“, so Henseler.

Damit steht dem Bürgermeister zufolge der Umsetzung der Beschlüsse kommunalaufsichtsrechtlich nichts entgegen. In der jüngsten Sitzung des Betriebsausschusses sei die Zeitplanung der Umsetzung des ersten Schrittes erläutert worden. „Den Rat werde ich in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Mitteilung informieren“, teilte Henseler weiter mit.

Die Rückmeldung der Bezirksregierung war laut Henseler am Freitag bei der Verwaltung als E-Mail eingegangen. Wie berichtet, hatte sich der Bürgermeister nach der Ratssitzung vom 13. Juli an die Bezirksregierung in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht gewandt. Henseler hatte um darum gebeten zu überprüfen, ob er die Beschlüsse zur Wasserversorgung beanstanden muss. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung muss ein Bürgermeister das tun, wenn ein Beschluss gegen geltendes Recht verstößt.

50:50 als langfristiges Ziel

In der Juli-Sitzung des Rats waren bekanntlich zwei Entscheidungen zur Wasserversorgung getroffen worden: 36 Ratsmitglieder von CDU, Grünen und SPD hatten dafür votiert, die Wasserversorgung bis Ende 2017 auf ein Mischungsverhältnis von 60 Prozent Wasser vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) zu 40 Prozent Wasser vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) umzustellen. Bekanntlich fließt aktuell ein Gemisch von 75 Prozent WBV- und 25 Prozent WTV-Wasser aus den Hähnen. FDP, UWG sowie SPD-Ratsherr Harald Stadler hatten dagegen gestimmt, die Linke und Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD) hatten sich enthalten.

Mit einem zweiten Antrag – 24 Ja- zu 22 Nein-Stimmen bei Enthaltung von Henseler – hatten CDU und Grüne weitergehend durchgesetzt, bis 2020 sukzessive auf ein Wasserverhältnis von 50:50 umzustellen. Henseler hatte sich darauf an die Bezirksregierung gewandt und ihr die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Wie Henseler nun mitteilte, habe die Bezirksregierung festgestellt, dass die Ratsentscheidungen von Juli zum Wasser „nunmehr eine geringere Veränderung der prozentualen Anteile“ an der Wasserversorgung durch den WTV und den WBV beinhalten. „Eine 100-prozentige Wasserversorgung mit WTV-Wasser für nur ein Teilgebiet der Stadt Bornheim mit der Folge einer unterschiedlichen Gebührenhöhe für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune wird nicht mehr vorgesehen“, so Köln weiter.

Bezirksregierung: Stadt hat Finanzhoheit

Damit spielt die Bezirksregierung auf eine frühere, beanstandete Ratsentscheidung an. Ende Januar 2016 hatte der Rat mit den Stimmen von CDU, Grünen – mit Pirat Jürgen Weiler – sowie von Paul Breuer (ABB) beschlossen, dass die Vorgebirgsorte vollständig vom WTV beliefert werden sollten. Die Rheinorte sollten wiederum ein Wassergemisch erhalten, das zu 70 Prozent vom WTV kommt sowie zu 30 Prozent vom WBV – das bei geringeren Gebühren. Bekanntlich ist Wasser aus der Wahnbachtalsperre weicher, aber auch teurer.

Laut Bezirksregierung ist die Stadt aufgrund ihrer Finanzhoheit in ihrer unternehmerischen Entscheidung frei darin, welcher Kostenaufwand betrieben wird, um eine Leistung zu erbringen. Grundsätzlich sei eine Gemeinde auch nicht verpflichtet, den preisgünstigsten Anbieter mit der Aufgabenwahrnehmung zu betrauen.

„Nach den vorliegenden Unterlagen hat der Rat bei seiner Entscheidung alle relevanten Gesichtspunkte wie Härtegrad des Wassers, die Umweltbelastung, das Ergebnis des Bürgerentscheids sowie die künftige Gebührenhöhe für die Gebührenzahlenden bei seiner Entscheidung berücksichtigt“, hat die Bezirksregierung nach Henselers Angaben der Stadt weiter mitgeteilt – und weiter: „Ein eindeutiger Rechtsverstoß bedingt durch ein grobes Missverhältnis zwischen Gebühr und Leistung ist anhand der vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich. Schließlich ist eine Belastung, die das Haushaltssicherungskonzept gefährdet, nicht erkennbar.“

Laut Henseler wird die Umstellung nun vom Wasserwerk umgesetzt. Allerdings besteht immer noch die Möglichkeit, dass Verbraucher gegen die anstehenden höheren Wassergebühren klagen. Ebenso überlegt die Stadt Wesseling zu klagen. Ihr entstehen nämlich Mehrkosten, wenn Bornheim weniger Wasser vom WBV abnimmt.

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