Bonner Amtsgericht Balkonschütze feuerte auf Polizisten

Bonn/Bornheim · Das Bonner Amtsgericht hat einen 26-jährigen Bornheimer wegen Schüssen und Widerstands gegen Beamte zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

 Das Bonner Amtsgericht verurteilte den 26-jährigen Bornheimer zu einer Bewährungsstrafe.

Das Bonner Amtsgericht verurteilte den 26-jährigen Bornheimer zu einer Bewährungsstrafe.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Streifenbeamten waren gewarnt: Der Mann, der auf dem Dach eines Einfamilienhauses in Bornheim randalierte, sei bewaffnet, hatten die Anrufer gesagt. Aber mit so einem rüden Empfang hatten die Ordnungshüter, 48 und 44 Jahre alt, nicht gerechnet: Nachdem sie vorgefahren waren, schrie der junge Randalierer von oben: „Da sind ja die Scheißbullen.“ Und als die Beamten sich vorsichtig dem Haus genähert hatten, wurden sie – ohne weitere Vorwarnung – von zwei Feuersalven empfangen.

Der Balkonschütze hatte die Beamten breitbeinig im Hausflur erwartet, hatte die Pistole mit zwei Händen umfasst und auf sie gezielt. Die Polizisten gingen in Deckung: Hinter einer Hecke fanden sie Schutz. Als der Mann nicht bereit war, die Waffe wegzuwerfen, feuerte der 44-jährige Polizist einen Warnschuss ab. Das zeigte Wirkung: Der Schütze ergab sich schließlich. Die Waffe war – zum Glück – nur eine Schreckschusspistole gewesen.

Dieser dramatische Polizeieinsatz am 13. August 2016 mitten in Bornheim wurde jetzt vor dem Bonner Amtsgericht verhandelt. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Polizeibeamte in besonders schwerem Fall wurde der 26-jährige Schütze am Ende zu einem Jahr und zwei Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.

26-Jähriger kann sich nicht erinnern

Die Richterin schloss nicht aus, dass er die Schüsse im Zustand verminderter Schuldfähigkeit abgegeben hatte: Denn ein Alkoholtest noch in der Nacht hatte 1,98 Promille angezeigt. Im Prozess hatte der Kfz-Mechatroniker die Wild-West-Attitüde durchaus abgelegt: Der 26-Jährige zeigte sich reuig, räumte aber auch ein, dass er wenig Erinnerung an sein nicht ungefährliches Cowboy-Auftreten in der Nacht hatte.

Auch an die Feuerabgabe auf die Beamten konnte er sich nicht erinnern, nur noch an die „Zelle bei der Polizei“, wo er eine Nacht seinen Rausch ausgeschlafen hatte. Präsent war dem Angeklagten noch, dass er bereits am frühen Abend auf dem Dach „ordentlich Stress“ gemacht hatte, ohne jedoch zu wissen, warum. Bereits bevor die Streife erschien, hatte er vom Dach aus einen 58-jährigen Nachbarn und dessen 27-jährigen Sohn unflätig beschimpft und auch zweimal in ihre Richtung gefeuert. Vater und Sohn hatten damals unverzüglich die Polizei alarmiert.

Auf seine Schreckschusspistole kann der Balkonschütze vorerst nicht zurückgreifen. Sie liegt jetzt gut verwahrt in der Asservatenkammer. Als Bewährungsauflage muss der 26-Jährige eine Alkoholtherapie machen.

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