Beigeordnetenwahl in Bornheim Bürgermeister zieht weitere Schritte in Betracht

BORNHEIM · Die SPD wirft der Kommunalaufsicht im Tauziehen um die Beigeordnetenwahl von Alice von Bülow in Bornheim politische Motive vor.

 Im Fokus: Das Bornheimer Rathaus, in dem das Amt des Beigeordneten neu zu besetzen ist. FOTO: ROLAND KOHLS

Im Fokus: Das Bornheimer Rathaus, in dem das Amt des Beigeordneten neu zu besetzen ist. FOTO: ROLAND KOHLS

Foto: Roland Kohls

Das Tauziehen um die Bornheimer Beigeordnetenwahl könnte auch noch die Kölner Bezirksregierung beschäftigen. Wie Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD) am Montag auf GA-Anfrage sagte, hält er es für denkbar, diese als obere Kommunalaufsicht um eine Prüfung zu bitten.

Das aber nur für den Fall, dass – „entgegen meiner Erwartung“, wie Henseler betont – die Kommunalaufsicht beim Landrat die Wahl von Alice von Bülow tatsächlich beanstandet. Dann sei er im Zweifel auch bereit, das Innenministerium einzuschalten, so der Bürgermeister.

Wie mehrfach berichtet, hatte die Kommunalaufsicht beim Landrat bereits vor der Wahl Bedenken geäußert, ob die 40-jährige Juristin, die Mitglied der Bonner SPD ist, ausreichend Erfahrungen für das Amt vorweisen kann, wie es die Gemeindeordnung vorschreibt. Diese Zweifel formulierte ein Mitarbeiter der Kommunalaufsicht in einer Mail an Henseler. Darin weist die Kommunalaufsicht auch darauf hin, dass sie ein Schreiben der CDU-Fraktion sowie kritische Hinweise von Ratsmitgliedern verschiedener Fraktionen erhalten habe.

Prüfung durch Bezirksregierung möglich

Laut der Mail, die dem GA vorliegt, sieht die Kommunalaufsicht das Manko darin, dass von Bülow keine Erfahrungen konkret „aus einer Tätigkeit in einer Kommunalverwaltung an leitender und personalverantwortlicher Stelle“ vorweisen könne. CDU und FDP hatten nach der Wahl im Stadtrat erklärt, aufgrund dieser Bedenken nicht für von Bülow gestimmt zu haben. Bewerber Hans Dieter Wirtz (CDU) unterlag in der Abstimmung mit 20 zu 24 Stimmen.

Die Bornheimer SPD betont nun in einer Pressemitteilung die Qualifikationen von Bülows: „Insbesondere die Erfahrungen von Frau von Bülow im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die dort in größerem Umfang wahrgenommene Leitungsverantwortung für weit mehr als 100 Mitarbeiter, gepaart mit umfangreichen Wissen im Kommunal-, Personal-, Wirtschaftsrecht und im Bereich Organisation haben die Sozialdemokraten überzeugt.“

Somit sei für die SPD nicht nachvollziehbar, dass die Kommunalaufsicht „auf Zuruf“ der CDU erwäge, die Wahl zu beanstanden, so Fraktionschef Wilfried Hanft. Zumal die Kommunalaufsicht bislang bei Sachthemen gezaudert habe, spielt er auf den Streit um den Reiterhof in Roisdorf sowie um die Wasserversorgung an. Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, „dass das Vorgehen der Kommunalaufsicht politisch motiviert“ sei, so Hanft.

Es gehe um „fachliche Voraussetzungen“

Die Kommunalaufsicht im Rhein-Sieg-Kreis nimmt der Landrat wahr – in Person also Sebastian Schuster, der der CDU angehört. Die Kommunalaufsicht sei schon tätig geworden, bevor sie Hinweise aus den Kreisen der Politik erhalten habe, heißt es aus der zuständigen Pressestelle zu dem Vorwurf, „und zwar nicht aus politischen, sondern aus sachlichen Gründen.“

Auch CDU-Fraktionschefin Petra Heller hatte sich wie berichtet gegen ähnliche Vorwürfe gewehrt und betont, es gehe um „fachliche Voraussetzungen“.

Henseler verweist derweil darauf, dass er der Kommunalaufsicht „bereits im Vorfeld“ eine „Synopse“ zu den Voraussetzungen aller 23 Bewerber zugesandt habe. Er habe nun seine Mitarbeiter gebeten, „alle Daten und Fakten aufzubereiten“ und der Aufsicht zur Prüfung zu übermitteln. Es solle deutlich werden, „warum wir die Gewählte für absolut geeignet halten“, so Henseler.

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