Kommunikationspanne in Bornheim Aufregung um die Martinszüge

BORNHEIM · Ein Schreiben der Stadt Bornheim hat für Aufregung um die Organisation der Martinszüge gesorgt: Die Organisatoren der jeweiligen Ortsteile sollten weitere Erlaubnisse einholen. Nun gibt es ein weiteres Schreiben.

Aufregung und Sorge um Auflagen für die Martinszüge regen sich in einigen Bornheimer Ortsteilen. Grund ist ein Schreiben, das die Stadt am vergangenen Montag verschickt hat. Binnen nur zwei Tagen sollten die zumeist ehrenamtlichen Organisatoren eine Erlaubnis der städtischen Verkehrsbehörde einholen und dafür bestimmte Nachweise erbringen, wenn der Zugweg eine Kreis- oder Landesstraße nutzt und wenn Pferde im Zug mitgehen.

Die gute Nachricht vorweg: Alle Züge können nach Auskunft der Stadt Bornheim stattfinden. Sie hat das Schreiben, das auch die Mitglieder des Stadtrats in der Sitzung am Dienstag zu kritischen Nachfragen veranlasste, inzwischen durch ein zweites Schreiben ersetzt. Darin teilt Bürgermeister Wolfgang Henseler mit, dass die Stadt in diesem Jahr von einer schriftlichen Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung absieht. Allerdings weist er die Zugveranstalter darauf hin, dass sie mit ausreichend Ordnern – einem je 50 Teilnehmern – für die Sicherheit entlang der Strecke sorgen und einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung für Pferde einreichen müssen.

Doch wie kam es überhaupt zu den so kurzfristig kommunizierten Änderungen?

Auslöser ist ein weiteres Schreiben, das der Rhein-Sieg-Kreis an alle Städte verschickt hat. In dem Brief vom 8. September, der dem GA vorliegt, weist das Straßenverkehrsamt darauf hin, dass es aufgrund von Nachfragen in den vergangenen Jahren festgestellt habe, dass die Erlaubnispflicht von Martinsumzügen „zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt wurde“. Die Ausführungen in dem Schreiben wolle das Amt als „Hilfestellung“ für die Beurteilung von Martinsumzügen anbieten.

So heißt es etwa, dass in bestimmten Fällen eine Erlaubnis gemäß der Straßenverkehrsordnung erforderlich sei, zum Beispiel wenn mehr als 500 Teilnehmer zu erwarten sind oder der Zugweg das überörtliche Straßennetz, also beispielsweise eine Landesstraße, nutzt. Auch die im Schreiben formulierten Sicherheitsanforderungen, die den Einsatz von Ordnern vorschreiben und für Pferde den Nachweis einer Haftpflichtversicherung sowie einer Gelassenheitsprüfung empfehlen, sind offenbar deutlich strenger als es die bisherige Praxis in Bornheim war.

Aus seiner Sicht seien sie „völlig überzogen“, sagt Henseler. Eine interne Kommunikationspanne war, wie er schildert, der Grund dafür, dass die Empfehlungen des Kreises „1:1“ an die Organisatoren der Züge weitergeleitet worden seien. Eigentlich habe er mit dem Verwaltungsvorstand abgesprochen, das Thema, das bei ihm mit Posteingang 18. September angekommen sei, „sehr vorsichtig anzugehen“, so der Bürgermeister.

Parallel sei der Brief des Kreises jedoch auch im zuständigen Straßenverkehrsamt der Stadt gelandet, wo „übereifrige Mitarbeiter“ dann das strenge Schreiben an die Zugveranstalter verfasst hätten. „Aber ich bin Chef der Verwaltung, ich übernehme auch die Verantwortung dafür.“ Er könne gut nachvollziehen, was es auslöse, wenn Ehrenamtliche, die viel Zeit investierten, um die Züge zu organisieren, kurz vorher eine Liste mit Anforderungen bekämen, die sie in zwei Tagen erfüllen sollten.

So sei in Sechtem zwischenzeitlich schon eine Sitzung einberufen worden, um den Martinszug abzusagen, berichtet Ortsvorsteher Rainer Züge. „Die Verärgerung war schon verdammt groß“, insbesondere die Zwei-Tages-Frist habe die größte Aufregung verursacht. „Das ist doch alles unnötiger Aufwand, das haben wir jahrelang nicht gebraucht“, meint Dieter Paschmanns, Vorsitzender der Dorfgemeinschaft Sechtem. „Ich gehe doch davon aus, dass eh alle Pferde haftpflichtversichert sind.“

Zeitpunkt sorgt für Verärgerung

Seit 30 Jahren gehe der Zug in Rösberg denselben Weg, wundert sich auch Maria Lang von der dortigen Dorfgemeinschaft, dass es zunächst hieß, sie müssten eine Erlaubnis einholen, weil der Zug eine Kreisstraße kreuze. „Mich regt am allermeisten der Zeitpunkt auf“, sagt sie. Eine Gelassenheitsprüfung hätten ihres Wissens nach nur Polizeipferde. Und sie hofft, dass ein solcher Nachweis auch im nächsten Jahr nicht gefordert werde. Ihren Unmut habe sie auch an den Landrat in einem Brief formuliert. Es handle sich bei den Ausführungen des Kreises lediglich um „Empfehlungen“, betont Kreissprecherin Katja Eschmann.

Die Verkehrsbehörden der Städte seien selbst für die Genehmigung zuständig, lediglich für die Gemeinden übernehme dies der Kreis. Allerdings werden die Bürgermeister in dem Schreiben auch darum gebeten, ihre „bisherige Genehmigungspraxis zu überdenken“ und wie dargestellt zu verfahren, um damit auch „zu einer einheitlichen Genehmigungspraxis im Rhein-Sieg-Kreis beizutragen“.

Lediglich als „Handlungsempfehlung“ hat die Stadt Meckenheim laut Sprecherin Sabine Gummersbach die Mitteilung gewertet. So werde das bisherige Prozedere beibehalten, nach dem die Martinszüge anzumelden seien. Es brauche aber keine Erlaubnis und keinen Nachweis der Pferdehaftpflichtversicherung.

Auch in Rheinbach zeichnen sich laut Stadtsprecher Norbert Sauren derzeit keine Änderungen im Genehmigungsverfahren ab. Allerdings aus dem Grund, dass „die Veranstalter die angesprochenen Auflagen in der Vergangenheit bereits erfüllt haben.“ Für Bornheim kündigt Henseler an, dass er für nächstes Jahr mit den Ortsvorstehern über das Verfahren sprechen wolle.

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