Verkehr in Bornheim Apostelpfad wird wichtige Verkehrsstraße

BORNHEIM · Es bleibt dabei, trotz des Widerstands aus der Anliegerschaft: Der Apostelpfad soll wie geplant zu einer Hauptverkehrsstraße ausgebaut werden und künftig den Durchgangsverkehr aus dem Bornheimer Ortszentrum aufnehmen.

 Wegen der Straßenschäden gilt derzeit Tempo 30 auf dem Apostelpfad. Nach dem beschlossenen Ausbau ist diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr machbar. Dann wird Tempo 50 gelten.

Wegen der Straßenschäden gilt derzeit Tempo 30 auf dem Apostelpfad. Nach dem beschlossenen Ausbau ist diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr machbar. Dann wird Tempo 50 gelten.

Foto: Antje Jagodzinski

Dies hat der Stadtentwicklungsausschuss am Mittwoch bei einer Gegenstimme von Einzelratsmitglied Paul Breuer (ABB) und einer Enthaltung von Heinz-Peter Schulz (Linke) beschlossen. Das heißt, dass die marode Straße voraussichtlich ab Mitte des Jahres eine neue Fahrbahn erhalten und im Ganzen breiter als bisher werden soll, denn es werden auch beidseitige Gehwege und Schutzstreifen für Radfahrer sowie Parktaschen entstehen.

Was Redner unterschiedlicher Fraktionen bedauerten: Eine von den Anliegern geforderte Tempo-30-Regelung – sei es auch nur auf einzelnen Abschnitten – ist vorerst vom Tisch. Denn wie berichtet, sieht die Verwaltung nach Rückfragen bei Polizei und Kölner Bezirksregierung keine Möglichkeit für die Geschwindigkeitsbegrenzung, da sie dann auf Fördermittel in Höhe von etwa 640 000 Euro bei Kosten von rund 1,9 Millionen Euro verzichten müsste.

Bürgergemeinschaft spricht von überdimensionierten Plänen

Um Fußgängern mehr Sicherheit zu bieten, hat die Verwaltung aber die Planungen für die Überwege noch einmal verändert: Die vorgesehenen Zebrastreifen sollen mit Verkehrsinseln kombiniert werden, um Autofahrer zum Abbremsen zu veranlassen.

Der nun beschlossene Ausbau könnte allerdings eine Klage nach sich ziehen. Die „Bürgergemeinschaft Bornheimer für Bornheim“ hält die Pläne bekanntlich für überdimensioniert. Der Verein und einzelne seiner Mitglieder haben zwischenzeitlich eine Stellungnahme bei einem Bonner Anwaltsbüro eingeholt.

Dieses ist der Auffassung, dass die Stadt die Interessen der Anlieger mit denen der Öffentlichkeit nicht ausreichend abgewogen hat. Der unterzeichnende Anwalt Stefan Tysper hält es zudem für rechtlich fragwürdig, dass die Verwaltung ihre Planung auf eine „sage und schreibe über zehn Jahre alte Verkehrsprognose“ stütze. Im letzten Satz der Stellungnahme kündigt das Anwaltsbüro an, sich vorzubehalten, „die möglicherweise bereits im Sommer 2017 beginnenden Bauarbeiten gerichtlich stoppen zu lassen“.

Verärgerung hat die anwaltliche Stellungnahme, die die Bürgergemeinschaft den Fraktionen sowie der Stadt am Wochenende beziehungsweise am Montag zuleitete, insbesondere bei Sozial- und Christdemokraten ausgelöst. Wie aus Äußerungen von Ute Kleinekathöfer (SPD) und Lutz Wehrend (CDU) hervorging, hat das Schreiben offenbar den Weg zu einem Kompromiss eher verbaut als bereitet. „Wenn Sie einen Kompromiss gewollt hätten, hätten Sie den suchen sollen, ehe Sie einen Anwalt kontaktieren“, richtete sich Kleinekathöfer an Vertreter der Bürgergemeinschaft im Ratssaal.

Jetzt sei anscheinend „ein anderer Weg gewollt“, meinte auch Wehrend und bedauerte, dass es keine Chance gegeben habe, einen Konsens zu finden: „Wir waren kurz davor.“ Arnd Kuhn (Grüne) äußerte Unverständnis, warum man in Augen der Bürgergemeinschaft auf den zusätzlichen Raum, um Radfahrer und Fußgänger zu schützen, verzichten sollte. Er betonte aber ebenso wie sein Fraktionskollege Markus Hochgartz, dass man darauf achten müsse, dass der Apostelpfad nicht zur „Umgehung für die Umgehung“ werde – diese Befürchtung hatte die Bürgergemeinschaft ebenfalls geäußert. Man müsse also die Umfahrung des Ortszentrums über L 192 und L 281 ab dem Hellenkreuz attraktiver machen, so Kuhn.

Da sei die Stadt bereits dran, sagte Beigeordneter Manfred Schier. So rechne sie derzeit Modelle, um die Ampelschaltung für Linksabbieger aus dem Bornheimer Norden auf die L 192 zu optimieren. Er machte zudem deutlich, dass die Stadt an ihren Ausbauplanungen festhalte und eigene Verkehrszählungen durchführen werde, um zu schauen, ob die Prognosen eintreten. Das anwaltliche Schreiben werde sie als „deutlich verspätete Stellungnahme“ werten.

„Tief enttäuscht“ ist jetzt die Bürgergemeinschaft, wie Beisitzer Norbert Nettekoven am Donnerstag dem GA sagte. Dass die rechtliche Stellungnahme „als eine Art Affront“ aufgenommen wurde, sei „nicht Sinn und Zweck gewesen: Wir wollten damit nur eine andere Beurteilung mit ins Gespräch bringen.“ Ihr Ansinnen sei eigentlich die Suche nach einem Kompromiss gewesen, nun sei die Tür „schroff zugemacht“ worden, so Nettekoven: „Wir werden uns nun im Vorstand zusammensetzen und in Ruhe gucken, welche Möglichkeiten wir haben.“

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