Neubaugebiet in Roisdorf Anlieger in Roisdorf wollen keine Flächen abgeben

BORNHEIM-ROISDORF · Die Koblenzer Straße soll zur Erschließung des neuen Baugebiets im Roisdorfer Osten ausgebaut werden. Der Stadtentwicklungsausschuss und der Stadtrat sollen jetzt entscheiden, ob dafür ein eigener Bebauungsplan aufgestellt wird.

80 neue Wohneinheiten für circa 165 Bewohner sollen im Roisdorfer Osten auf einer Fläche zwischen Fuhrweg, Koblenzer Straße, Maarpfad und einem Wirtschaftsweg entstehen. Bereits im Februar 2016 hatte die Bornheimer Politik den entsprechenden Bebauungsplan Ro 23 auf den Weg gebracht – zusammen mit dem Plan Ro 22, der zusätzlich die Freifläche zwischen Herseler Straße, Wirtschaftsweg, Fuhrweg und Mannheimer Straße für Wohnbauflächen vorsieht. So schnell wie möglich, so das Ansinnen damals, sollte auf beiden Arealen neuer Wohnraum entstehen – doch das Verfahren stockt.

Einer der Gründe dafür ist, dass laut Stadt nicht alle Anlieger der Koblenzer Straße bereit sind, Flächen für den Ausbau der Straße zu veräußern – die werden aber gebraucht, um das geplante Baugebiet Ro 23 zu erschließen. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses an diesem Mittwoch sowie im Stadtrat am Donnerstag soll die Politik nun darüber entscheiden, ob ein eigener Bebauungsplan für den Ausbau der Koblenzer Straße aufgestellt wird.

„Auch wenn eine Verbindung der Umsetzung des Bebauungsplanes Ro 23 und dem Ausbau der Koblenzer Straße besteht, soll zur Erleichterung der Umsetzung beider Bebauungsplanverfahren die Koblenzer Straße aus dem Geltungsbereich des Ro 23 herausgenommen werden“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage (siehe Grafik).

16 Familien haben sich zu einer Initiative zusammengeschlossen

Die Pläne stoßen Anwohnern der Koblenzer Straße übel auf. „Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck, schon mal Fakten zu schaffen, um jegliche Argumentation zu alternativen Erschließungen im Keime zu ersticken“, meint Holger von Rhein, der nach eigenen Angaben für einen Zusammenschluss von 16 Familien spricht.

Die Anwohner haben sich auch an Mitglieder des Rates gewandt, um ihren Standpunkt zu verdeutlichen. Nach ihrer Auffassung sollte das Baugebiet nicht nur über die Koblenzer Straße, sondern im Sinne einer „fairen Belastungsverteilung“ auch über den Fuhrweg erschlossen werden. „Vermutlich ist es bei der Größe des Neubaugebietes auch aus Sicht von Feuerwehr- und Rettungswegen ohnehin sinnvoll, wenn es zwei Wege in ein Wohngebiet mit so vielen Mitbürgern gibt“, erklärt von Rhein.

Würde die Politik noch andere Erschließungen in Betracht ziehen, könnten sich Art und Umfang des Ausbaus der Koblenzer Straße noch ändern, hoffen die Anwohner und fordern daher, die Straßenausbaupläne soweit zu verschieben, bis der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Ro 23 vollständig beschlossen wurde. Zudem möchten sie erreichen, dass die Stadt dem Investor des Baugebiets „einen deutlich höheren Anteil“ als die bisher vorgesehenen 20 Prozent an den Kosten des Ausbaus auferlegt – zumal der Ausbau „ausschließlich wegen eines Projekts Dritter“ behandelt werde, so von Rhein.

Der Ausbau solle zwar anlässlich der Baugebietsplanung erfolgen, der Bedarf sei aber ohnehin gegeben, sagt derweil Beigeordneter Manfred Schier. „Viele Straßen im Stadtgebiet sind nicht so ausgebaut, wie sie es sein sollten.“ Wenn es einen Anlass gebe, dann werde dies möglichst auch angegangen.

Ganz am Anfang des Verfahrens seien verschiedene mögliche Erschließungsvarianten diskutiert worden – die Politik habe diese Variante mit dem Ausbau der Koblenzer Straße beschlossen, insofern sei es Aufgabe der Verwaltung, Fakten zu schaffen, so Schier. Zumal es die klare Zielvorgabe gebe, das Baugebiet gemeinsam mit einem Investor zügig umzusetzen. Die Erschließungsvoraussetzungen an der Koblenzer Straße seien besser als am Fuhrweg, weil weniger Verkehrsflächen für einen Ausbau zu erwerben seien, erklärt Schier weiter. Laut Sitzungsvorlage wurde die Planung auch bereits so angepasst, dass möglichst wenige Anlieger Flächen veräußern müssten.

Allerdings: Ein eigener Bebauungsplan für den Ausbau würde der Stadt wie berichtet auch andere rechtliche Möglichkeiten verschaffen, wie das sogenannte Besitzeinweisungsverfahren. Das sei ein förmliches Verfahren bei der Bezirksregierung, bei dem eine Entschädigung erfolge, sagt Schier dazu – insofern handle es sich hierbei nicht um eine Enteignung.

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