Anklage vor dem Bonner Landgericht Alfterer zieht Töchter in Drogengeschäfte hinein

Bornheim/Bonn · Lange Haftstrafen drohen drei Männern im Alter zwischen 38 und 67 Jahren, die mit riesigen Mengen Marihuana gedealt haben sollen. Seit Dienstag müssen sich die drei Angeklagten aus Alfter, Bonn und Köln wegen bandenmäßigen Drogenhandels mit Waffen in 22 Fällen vor dem Bonner Landgericht verantworten.

 Cannabis-Plantage:Insgesamt 190 Kilogramm Marihuana für etwa 1,14 Millionen Euro sollen die drei Angeklagten im Köln/Bonner Raum zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 verkauft haben.

Cannabis-Plantage:Insgesamt 190 Kilogramm Marihuana für etwa 1,14 Millionen Euro sollen die drei Angeklagten im Köln/Bonner Raum zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 verkauft haben.

Foto: DPA

Neben dem 38 Jahre alten mutmaßlichen Hintermann der Bande mussten ein 40-Jähriger und dessen 67 Jahre alter Vater auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 insgesamt 190 Kilogramm Marihuana für etwa 1,14 Millionen Euro im Köln/Bonner Raum verkauft zu haben. Bei einer Durchsuchung im Juni des vergangenen Jahres wurden zudem 22 Kilogramm der Droge, 215 000 Euro Bargeld und ein Revolver sichergestellt.

Da sich die drei nicht einschlägig vorbestraften Männer am ersten Verhandlungstag noch nicht zu den Vorwürfen äußerten, standen erst einmal die beiden Töchter des 40-Jährigen im Fokus. Die mit vor Gericht sitzenden Schwestern, 20 und 16 Jahre alt, sollen sich der Beihilfe zum Drogenhandel schuldig gemacht haben. Sie räumten gestern ein, in Tüten verpacktes Marihuana aus einer so genannten Bunkerwohnung in Bornheim zum Auto getragen zu haben. Dies ist bildlich dokumentiert, da die Ermittler den „Bunker“ videoobserviert hatten. Die 20-Jährige hatte die Wohnung im Oktober 2014 angemietet.

Als sich die Eltern im April 2015 trennten, zog die Auszubildende jedoch nach eigenen Angaben zurück nach Alfter und überließ die Wohnung ihrem Vater. Bei einem Besuch des Vaters habe sie eine Tasche zum Auto getragen. Auf die Frage des Kammervorsitzenden Wolfgang Schmitz-Justen, ob in der Tüte Drogen waren, antwortete sie: „Das kann sein. Wir haben da nicht drüber gesprochen, aber ich habe es geahnt.“ Mit ihrem Vater sei sie dann nach Bonn gefahren – wo dieser mit der Tasche ausgestiegen und ohne zum Auto zurückgekehrt sei.

Thomas Ohm, Verteidiger der 16-Jährigen, schilderte, dass seine Mandantin gerade bei ihrem Vater war, als dieser einen Anruf bekam. Der Müllwerker, der in der Drogenszene „Schnitzel“ genannt wurde, habe den Anruf angenommen und seine Tochter gebeten, zwei Tüten zu nehmen und zum Auto zu tragen.

Aufgrund der geringen Tatbeteiligung der Töchter schlugen sowohl Jugendgerichtshilfe als auch Staatsanwalt Ulrich Kleuser vor, das Verfahren gegen die Töchter einzustellen – bei der 16-Jährigen ohne Auflagen, bei der großen Schwester gegen die Ableistung von Sozialstunden. Vermutlich wird das Gericht bereits am kommenden Verhandlungstag darüber entscheiden, was mit den Schwestern geschehen wird.

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