Kommentar zum verkaufsoffenen Sonntag Abseits der Realität

Meinung | Bornheim · Das letzte Wort wird an diesem Freitag gesprochen: Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Klage von Verdi gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Bornheim abgelehnt hat, hat die Gewerkschaft nun das Oberverwaltungsgericht Münster eingeschaltet.

Verdi lässt nicht locker. Quasi in letzter Minute will die Gewerkschaft den verkaufsoffenen Sonntag in Bornheim verhindern. Den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln akzeptiert sie nicht, die nächste Instanz in Münster soll es nun richten. Verdi beißt sich an Formalien fest, vom wirklichen Geschäftsleben in Bornheim ist die Gewerkschaft weit entfernt.

Denn es war gut und vernünftig, dass sich das Verwaltungsgericht Köln bei seiner Entscheidung über die Verdi-Klage gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Bornheim an der Tradition der Veranstaltung orientiert hat. Jeder, der die Bornheimer Großkirmes in den vergangenen Jahren besucht hat, weiß: Im Mittelpunkt steht der Kirmestrubel, das Bühnenprogramm – die geöffneten Geschäfte sind „nur“ ein Zusatzangebot.

Es wäre bitter für die Geschäftswelt, würde die Ladenöffnung an missverständlichen oder fehlenden Angaben der Stadt im Antrag scheitern. Ist es doch für die mittelständischen Ladeninhaber angesichts der Konkurrenz der großen Märkte in der Nachbarschaft und des rund um die Uhr präsenten Internethandels eine Möglichkeit, ihre Waren und Dienstleistungen zu präsentieren. Diese Präsentation ist also auch ein Beitrag zur Existenzsicherung der Betriebe, zum Erhalt einer bunten Geschäftswelt und damit auch zum Erhalt der Arbeitsplätze in diesen Betrieben.

Der Schutz des Sonntags ist ein hohes Gut. Die Arbeitnehmer vor Auswüchsen von zu viel Sonntagsarbeit zu schützen, ist das gute Recht und auch die Pflicht einer Gewerkschaft wie Verdi. Bornheim ist mit seinen lediglich drei verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr aber weit von diesen Auswüchsen entfernt.

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