Bußgeld für Hundebesitzer 30 Euro Knöllchen nach dem Gassi gehen in Bornheim

Bornheim-Roisdorf · Parkende Autos von Hundehaltern am Eichenkamp blockieren einen landwirtschaftlichen Weg - zum Ärger des Bornheimer Försters, der sich auch über Tüten mit Hundeabfall im Wald beklagt.

Dass der Bornheimer Eichenkamp, bisher Treffpunkt zahlreicher Hundebesitzer und ihrer Vierbeiner, einmal zum Zankapfel werden könnte, das hätten die Betroffenen nicht gedacht. Anlass sind nicht etwa die Spaziergänge der Hundehalter im angrenzenden „Wäldchen“, sondern deren Autos, mit denen sie die für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zugelassene Zufahrt befahren und wo sie auch ihre Wagen abstellen.

Der Ärger nahm seinen Lauf, als der Bornheimer Förster Norbert van der Koelen vor rund vier Wochen die rund 150 dort parkenden Pkws fotografierte und bei der Stadtverwaltung Anzeige erstattete – allerdings ohne den Fahrzeughaltern an der Windschutzscheibe eine Nachricht zu hinterlassen. So war die Überraschung groß, als den Haltern „Knöllchen“ in Höhe von 30 Euro per Post zugestellt wurden.

Um eine Lösung des Ganzen zu finden und auch um Verständnis zu werben, trafen sich nun rund 35 Halter in der Bäckerei Nelles in Roisdorf, gehört doch Seniorchef Herbert Nelles als Hundebesitzer ebenfalls zu den Betroffenen.

Rede und Antwort stand den Versammelten Forstwirtschaftsmeister van der Koelen, der zunächst einmal deutlich machte, dass die 100 Hektar Wald im Privatbesitz seien. Dennoch sei es keine Frage, dass das „Wäldchen“ für jedermann zugänglich sei. Vielmehr gehe es darum, dass „wir seit Jahrzehnten das Parken von Fahrzeugen tolerieren, das jetzt aber überhandgenommen hat“. Es gebe beispielsweise Hundehalter, die „mit zehn bis zwölf Hunden ankommen“. Van der Koelen: „Der Wald ist an einen Jäger zur Pacht vermietet, der sich bereits beschwert, dass kein Wild mehr da ist.“ Ein weiteres Problem sei, „dass der Lkw, der unsere gefällten Bäume abholen soll, unverrichteter Dinge umkehren muss, weil er durch die parkenden Fahrzeuge nicht durchkommt, was wir dann bezahlen können“, schilderte Förster. „Das kann nicht sein.“

Klar machte van der Koelen, dass die Hunde im Wald nicht frei laufen könnten, sondern auf dem Weg bleiben müssten. Kritische Worte fand er für das Verhalten jener Hundehalter, die Tüten mit Hundeabfall im Wald zurückließen, sodass der Waldbesitzer zwischen 800 und 1000 Euro im Jahr für die Beseitigung des Mülls aufbringen müsse. Ein Einwand, dem Herbert Nelles nur zustimmen konnte. „Wir sollten dafür sorgen, dass sich die schwarzen Schafe richtig benehmen.“

Bürgermeister Henseler will sich mit Hundehaltern zusammensetzen

Einig waren sich sowohl van der Koelen als auch Hundehalter, dass zusätzlicher Parkraum geschaffen werden müsse. Falls das Wäldchen als Naherholungsgebiet ausgewiesen sei, so eine Forderung, müsse die Stadt Parkplätze zur Verfügung stellen. Falls nicht, wollen die Hundehalter selbst aktiv werden.

Sie schlugen als Alternativen vor, benachbarte Flächen zu pachten, Parkplätze an der ehemaligen Salzhalle an der A555 zu schaffen und den Parkplatz am ehemaligen Bornheimer Sportplatz zu nutzen. Um allerdings mit einer Stimme auch gegenüber der Verwaltung zu sprechen, wollen die Hundehalter zunächst einen Verein gründen. Nach der Erarbeitung einer Satzung werden sie sich erneut treffen.

Bürgermeister Wolfgang Henseler erklärte jetzt schon seine Bereitschaft, mit den Hundebesitzern gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Als Alternative, meinte der Verwaltungschef, könnte er sich für den einen oder anderen Wagen den Parkplatz am Herseler Sportplatz vorstellen, wenn der Sportverein zu bestimmten Zeiten die Plätze nicht brauchen sollte.

Als schwierig bezeichnete Henseler wegen der Haushaltssituation die Schaffung neuen Parkraums. Außerdem existierten im sogenannten Außenbereich nur eingeschränkte Möglichkeiten einer Nutzung. Klar äußerte sich der Bürgermeister zur Vergabe der Knöllchen. „Die Leute haben sich an Regeln zu halten. Wenn wir eine Anzeige vom Grundstückseigentümer erhalten, müssen wir dem nachgehen. Es war keine städtische Überwachung, bei der es eine Anhörung mit Verwarnung gibt.“

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