Bauen im Bornheimer Westen 200 neue Wohneinheiten für den Bornheimer Westen

BORNHEIM · Baugebiet am Hexenweg: Voraussichtlich nach den Ferien werden die Pläne öffentlich ausgelegt. Voraussetzung dafür ist, dass der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 7. Juli die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als nächsten Schritt im Bebauungsplanverfahren genehmigt.

 Bebauungsplan Bornheim West: Am Hexenweg in Bornheim soll ein neues Baugebiet entstehen.

Bebauungsplan Bornheim West: Am Hexenweg in Bornheim soll ein neues Baugebiet entstehen.

Foto: Roland Kohls

Der Bornheimer Westen soll in einigen Jahren kräftigen Zuwachs erhalten: Rund 200 neue Wohneinheiten sind allein im ersten, 13 Hektar großen Bauabschnitt des geplanten Wohngebiets rund um den Hexenweg vorgesehen. Voraussichtlich nach den Sommerferien könnten die Pläne laut Auskunft der Stadt öffentlich ausgelegt und eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 7. Juli die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als nächsten Schritt im Bebauungsplanverfahren genehmigt. Eine entsprechende Empfehlung hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner jüngsten Sitzung bereits einstimmig beschlossen.

Das geplante Baugebiet umfasst im Ganzen rund 21 Hektar. Auf der Fläche nahe des Hellenkreuzes, die zwischen der L 192, der Stadtbahnlinie 18, der Königstraße und dem Sechtemer Weg liegt, sollen Einfamilien-, Reihen-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte entstehen. Der Anteil an sozialem Wohnungsbau soll, anders als in der ursprünglichen Planung, auf rund 20 Prozent erhöht werden, wie der beauftragte Stadtplaner Klaus Zimmermann in der Sitzung erläuterte. Das stieß bei vielen Ausschussmitgliedern auf Zustimmung, hatten die Fraktionen doch zuletzt häufiger über mehr Bedarf an sozialem Wohnungsbau diskutiert.

Fragen und Anregungen äußerten sie unter anderem zur Verkehrsführung. Zimmermann erklärte, dass die Haupterschließung des Gebiets über den Hexenweg vorgesehen ist. Dieser soll sowohl im Norden an der Kreuzung zu Sechtemer Weg und Reuterweg als auch im Süden zur Königstraße hin mittels eines Kreisels angeschlossen werden. An der Kreuzung von Sechtemer Weg und Königstraße sei ebenfalls ein Kreisel angedacht. „Das wäre vielleicht auch mit einer Ampel besser zu lösen“, sagte Zimmermann, da diese weniger Platz an der relativ engen Stelle einnehmen würde.

Auf Nachfragen meinte der Planer, dass die Haupterschließungsstraße mit einer Breite von 12,50 Metern auch Platz für einen Radstreifen sowie breite Parktaschen biete. Diskussionen gab es darüber, ob mittels einer Rampe eine hohe Geländekante am Rande des Gebiets einen Fußweg erschließen könnte. Der Planer betonte allgemein, dass das Verfahren in einem frühen Stadium sei und sich die Planung auch durch die Anregungen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit noch ändern könne.

Als Ausgleichsfläche und zum Schutz von Wechselkröte und Zauneidechse sind im Baugebiet Grünflächen sowie ein „Eidechsenkorridor“ vorgesehen – ein breiter Grünstreifen, der die Flächen vernetzen soll, zu denen auch eine ehemalige Kiesgrube gehört.

Nachfragen gab es hierzu bezüglich möglicher Altlasten. Denn die ehemalige Kiesabbaufläche wurde laut Sitzungsvorlage vermutlich bis in die 90er Jahre mit unbekannten Stoffen verfüllt – ein Thema, das auch bei den Plänen für eine Flüchtlingsunterkunft in Festbauweise am Sechtemer Weg bereits eine Rolle gespielt hatte. Laut Gutachten habe sich keine Gesundheitsgefährdung für die Nutzung als Brachfläche ergeben, geht aus den Sitzungsunterlagen hervor. Auf eine Bebauung des zentralen Deponiekörpers muss demnach aber aufgrund von hohen Methangaskonzentrationen verzichtet werden. Eine Randbebauung am Sechtemer Weg sowie am nördlichen Hexenweg sei aber unter bestimmten Bedingungen möglich. So soll hier beispielsweise auf Keller verzichtet werden.

Wie Rainer Schumann von der Pressestelle der Stadt auf Nachfrage sagte, seien derzeit keine weiteren Gutachten diesbezüglich avisiert. Es sei aber nicht auszuschließen, dass im Zuge der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange eventuell noch weitere Untersuchungen nötig würden.

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