Friedhofssatzung Urnengräber werden in Alfter teurer, Bestattungen günstiger

Alfter · Die Gemeinde Alfter regelt die Friedhofsgebühren neu. In letzter Instanz hat der Gemeinderat am Donnerstagabend die neue Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen, inklusive Gebühren.

Bis auf Werner Urff (UWG) stimmten alle Ratsmitglieder dafür. Von einer allgemeinen Erhöhung der Gebühren kann allerdings nicht gesprochen werden. Einige Leistungen werden teurer, andere wiederum günstiger.

Geringer werden die Bestattungsgebühren. Für ein Erdgrab werden beispielsweise fortan 630 Euro statt 771 Euro fällig, für ein Kindergrab 147 Euro statt 181 Euro, für ein Urnengrab 183 Euro statt bisher 292 Euro. Ebenso günstiger werden die Nutzungsgebühren für etwa ein Reihengrab über 25 Jahre (1.002 Euro statt 1.116 Euro) oder ein Wahlgrab über 25 Jahre (1.271 Euro statt 1.339 Euro).

Überdies sind neue Bestattungsarten hinzugekommen: etwa das Reihengrab über 30 Jahre (1.126 Euro), das Wahlgrab über 30 Jahre (1.525 Euro), pflegefreie Reihengräber (25 Jahre: 1.194 Euro, 30 Jahre: 1.433 Euro) oder die Baumbestattung (81 Euro Bestattungs-, 802 Euro Nutzungsgebühr).

Deutlich mehr bezahlt werden muss für die Nutzung von Urnenreihengräbern (740 Euro statt 511 Euro), Urnenwahlgräbern (955 Euro statt 601 Euro), für das anonyme Urnengrab (802 Euro statt 128 Euro) sowie für das Aschegrabfeld (710 Euro statt 128 Euro). Bereits im Haupt- und Finanzausschuss am vergangenen Dienstag – dort stand das Thema zuerst auf der Tagesordnung – wurden auf CDU-Antrag die erheblichen Steigerungen bei Kindergräbern ein wenig reduziert.

Sollte die Nutzung eines Kindergrabes für 20 Jahre 863 Euro statt bisher 213 Euro kosten, wurden die Gebühr auf 450 Euro reduziert. Für das Kindergrab über 25 Jahre – das ist neu – werden 560 Euro fällig statt der angedachten 1079 Euro. Die Nutzung des Gartens der Sternenkinder soll 50 Euro kosten. Geplant war eine Gebühr von 710 Euro. Das alles wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.

Für Eltern sei es sehr schmerzlich, einen solchen Verlust zu erleiden, hatte CDU-Ratsfrau Brigitte Schächter in der Ausschusssitzung gesagt, da sollten sie nicht mit so hohen Kosten belastet werden. Mehrheitlich wurde zudem der CDU-Antrag angenommen, die Kosten der Nutzung von Friedhofskapellen von 230 Euro auf 250 Euro und nicht wie geplant auf 353 Euro zu erhöhen.

Zur Erstellung einer neuen Kalkulation hatte die Gemeindeverwaltung die Kommunalagentur NRW engagiert, ein Dienstleistungsunternehmen des Städte- und Gemeindebundes NRW. In der Ausschusssitzung hatte Nadine Appler von der Kommunalagentur die Kalkulation erläutert. Sie basiere auf einer reinen Kostendeckung, so Appler. Die von der Politik gewünschten Reduzierungen gingen zulasten des Haushalts, ergänzte sie.

Gebühren seit 2005/06 unverändert

2005/06 hatte es letztmalig eine Kalkulation der Friedhofsgebühren in Alfter gegeben. Die lange Zeit unveränderten Gebühren führten dazu, dass aufgrund gestiegener Betriebs-, Energie- und Personalkosten ein mitunter großes Defizit in der Abteilung „Friedhof“ des Gemeindehaushalts angefallen war. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung lag dieses etwa im Jahr 2015 bei rund 423 000 Euro, im Jahr 2016 bei rund 382 500 Euro.

„Wir mussten schon ein wenig schlucken“, hatte Bolko Graf Schweinitz (Freie Wähler) in der Ausschusssitzung gesagt. Seit 2005 produziere die Friedhofssatzung ein Defizit, seit zwölf Jahren verschwende man Geld. „Man möchte gar nicht wissen, wie wir in anderen Bereichen der Verwaltung arbeiten“, so Graf Schweinitz weiter.

Kämmerer Nico Heinrich wehrte sich gegen den Vorwurf der Freien Wähler, dass die Gemeinde das Ganze erst jetzt angehe. Seit der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzepts im Jahr 2010 werde das Problem thematisiert. „Das ist nicht vom Himmel gefallen“, so Heinrich.

Albert Wulff (FDP) pflichtete ihm bei. Und obgleich die Zahlen auf den ersten Blick erschreckten, zeige sich im Vergleich mit anderen Kommunen, dass Alfter „nicht an der Spitze der Bewegung“ stehe. Thomas Klaus (SPD) befand, dass bei den Gebühren in der Tat etwas getan werden musste. Die Gemeinde stehe vor dem Problem eines moralischen Ansatzes in der Gebührenordnung gegenüber der Kostendeckung, meinte Wilhelm Windhuis (Grüne).

Wie lange die nun beschlossene Gebührensatzung gilt, ist offen. Zum einen hat die Politik beschlossen, dass die Verwaltung mindestens alle drei Jahre die Kalkulation überprüft. Zum anderen wird die Verwaltung bereits zum Stichtag 31. Dezember 2017 eine Nachkalkulation mit aktuellen Haushaltsdaten vornehmen und gegebenenfalls Abweichungen in die Politik einbringen.

Die jetzt beschlossene Friedhofssatzung tritt laut Sabine Zilger, Leiterin des Fachbereichs Verwaltungsmanagement und Bürgerdienste bei der Gemeinde, einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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