Kanal-Tüv Rund 3100 Häuser im Linksrheinischen betroffen

RHEIN-SIEG-KREIS · Wer wann genau seine privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen muss, darüber wurde lange gestritten. Nun hat der nordrhein-westfälische Landtag eine neue Verordnung zum sogenannten Kanal-Tüv verabschiedet, die auch Folgen für Hausbesitzer im Rhein-Sieg-Kreis hat.

Nach dem Entwurf der Verordnung vom 17. Oktober, die mit der Veröffentlichung voraussichtlich im Laufe des Novembers rechtswirksam wird, müssen nur Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten ihre privaten Kanäle prüfen lassen.

Das betrifft im Linksrheinischen aktuell rund 3100 Haushalte, die sich in den Wasserschutzgebieten Urfeld und Alfter-Heidgen befinden. Außerdem sind in Swisttal zwei weitere Schutzgebiete geplant. Hier könnten nach groben Schätzungen noch einmal rund 1000 Häuser betroffen sein. Außerhalb von Schutzgebieten ist die Kanal-Dichtheitsprüfung in Zukunft nur für gewerbliches und industrielles Abwasser Pflicht.

Bis 2020 haben die Hausbesitzer in den Schutzgebieten Zeit, den Kanal-Tüv durchführen zu lassen. Es sei denn, die Anlagen wurden vor 1965 errichtet. Dann müssen sie bis 2015 geprüft werden. Die Verordnung überlässt es den Kommunen zudem, die Prüfungspflicht auf alle Privathäuser auszuweiten. Pläne in diese Richtung gibt es in den Städten und Gemeinden im Linksrheinischen aber bislang wohl nicht.

Ursprünglich sollten alle Hausbesitzer zur Prüfung verpflichtet werden. Dagegen protestierten vor allem die Haus- und Grundeigentümergemeinschaften. Denn die Kosten für die Prüfung von mehreren hundert Euro und die möglicherweise notwendigen Sanierungen tragen die Bürger.

Viele Kommunen hatten allerdings schon Fristen für einzelne Straßen in ihren Entwässerungssatzungen festgeschrieben. Nachdem sich Ende 2011 abzeichnete, dass der flächendeckende Kanal-Tüv nicht kommt, setzten die Kommunen im Linksrheinischen ihre Satzungen aus. Für einige Hausbesitzer außerhalb von Schutzgebieten kamen diese Entscheidungen jedoch zu spät: Sie hatten die Dichtheitsprüfung auf Druck der Verwaltungen bereits durchgeführt.

  • Etwas weniger als 100 Häuser sind in Alfter nach Schätzungen der Regionalgas Euskirchen betroffen, die dort die Gemeindebetriebe führt. Sie liegen im Wasserschutzgebiet Heidgen. Dort seien die Dichtheitsprüfungen allerdings schon durchgeführt worden, heißt es. Für alle anderen Hauseigentümer hatte die Gemeinde ihre Fristensatzung auf Eis gelegt. Über eine neue Regelung müsste nun beraten werden, sagte Bürgermeister Rolf Schumacher.
  • Rund 3000 Häuser müssen laut Stadtsprecherin Susanne Winkler in Bornheim geprüft werden. Sie liegen in den Ausläufern des Wasserschutzgebiets Urfeld, das Widdig, Uedorf und Teile von Hersel, Roisdorf und Bornheim umfasst. Dass große Teile des Bornheimer Schutzgebiets nur unter die Schutzzone IIIb fallen, hat auf die Prüfungspflicht keinen Einfluss. Das kritisiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Koch. Generell sei es außerdem "nicht zulässig, alle Menschen, die dort leben, unter einen Generalverdacht zu stellen". In Bornheim war 2010 eine Satzung mit Fristen für einzelne Straßen verabschiedet worden, deren Vollzug aber von der Verwaltung ausgesetzt wurde. Sie kommt nun erneut auf den Prüfstand.
  • In Meckenheim sind laut Stadtsprecherin Marion Lübbehüsen nur sieben oder acht Haushalte am Bahnhof Kottenforst betroffen, die sich im Schutzgebiet Alfter-Heidgen befinden. Eine Satzung mit Fristen aus dem Jahr 2010, die ebenfalls ausgesetzt wurde, müsse nun neu gestaltet werden. Pläne der Verwaltung, über die in der NRW-Verordnung festgeschriebenen Pflichten hinauszugehen, gibt es laut Lübbehüsen aktuell nicht.
  • In Rheinbach fallen keine privaten Haushalte unter die Prüfungspflicht. Eine flächendeckende Satzung mit Fristen wurde bereits am 30. September durch den Rat aufgehoben. Auf eine über die Regel des Landes hinausgehende Anforderung verzichtete die Stadt.
  • Zwei Wasserschutzgebiete sind in Swisttal geplant - eines zwischen Heimerzheim und Dünstekoven, ein weiteres zwischen Ludendorf, Miel und Odendorf. Wann und wie genau die Gebiete ausgewiesen werden, ist laut Gemeindesprecher Bernd Kreuer noch ungewiss. Dann könnten allerdings laut groben Schätzungen rund 1000 Haushalte von der Prüfpflicht betroffen sein. Wie mit den geplanten Schutzgebieten verfahren werden soll, müssen nun erst einmal geprüft und beraten werden, sagte Kreuer. Aktuell seien von Seiten der Verwaltung aber keine Regelungen geplant, die über die zwingend vom Land vorgesehenen hinausgehen. Im Gegensatz zu den anderen Kommunen hatte Swisttal noch keine Satzung, die Fristen festsetzt.

Wo genau die Trinkwasserschutzgebiete verlaufen, zeigt eine interaktive Karte des NRW-Umweltministeriums im Internet unter www.elwasweb.nrw.de.

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