Denkmalschutz für den Römerkanal LVR beantragt Aufnahme in die Bodendenkmalliste von Alfter

Alfter · Die Eifelwasserleitung, auch Römerkanal oder römische Wasserleitung nach Köln genannt, soll auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter unter Denkmalschutz gestellt werden. Das hätte Konsequenzen für Grundstückseigentümer.

Das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) hat bereits vor einiger Zeit bei der Gemeindeverwaltung einen entsprechenden Antrag gestellt, nun ist das formelle Verfahren angelaufen. Noch bis Freitag können sich Besitzer von Grundstücken, auf denen die Reste der Wasserleitung liegen, schriftlich zu dem Verfahren äußern (siehe unten). Für den Eintrag der Wasserleitung in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler ist später die Kommunalpolitik zuständig.

„Die römische Wasserleitung [...] ist eines der bedeutenden archäologischen Denkmäler nördlich der Alpen“, schreibt das LVR-Amt in einem Gutachten, das Teil des Antrags ist. Das Aquädukt zur Wasserversorgung der römischen Provinzhauptstadt Colonia Claudia Ara Agrippinensium, dem heutigen Köln, erstreckte sich von den Quellgebieten in der Kalkeifel bei Nettersheim bis an die römische Stadtmauer in Köln. Mit einer Länge von 95,4 Kilometer gehörte die Leitung laut LVR zu den längsten Aquädukten der antiken Welt. Nach Angaben von Uwe Steinkrüger, Pressesprecher des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege, ist der besagte Abschnitt der Leitung auf Alfterer Gebiet im Kottenforst – im Gegensatz zu Abschnitten in Swisttal oder Bornheim – noch nicht unter Denkmalschutz gestellt. Das hole man nun nach.

Mehrere Millionen Liter Wasser pro Tag

Klaus Grewe, Archäologe aus Swisttal-Morenhoven, ist der Römerkanalexperte schlechthin. „Römische Ingenieure haben mit einfachen Mitteln technische Großbauten verwirklicht, die Vergleiche mit Bauwerken unserer Zeit nicht scheuen müssen“, hatte er im Interview mit dem General-Anzeiger gesagt. Die Leitung sei zwischen 80 und 90 nach Christus erbaut worden und bis 270/280 nach Christus in Betrieb gewesen. 20 Millionen Liter Wasser konnten laut Grewe pro Tag nach Köln transportiert werden. Seinen Angaben nach sind die Überreste auf Alfterer Gebiet teils in der Erde, teils als offener Graben sichtbar. Zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert wurden Teile der Wasserleitung als Steinbruch verwendet. Unter anderen seien der Hexenturm und die Pfarrkirche in Walberberg mit Steinen des Römerkanals gebaut worden.

In seinem Gutachten kommt der LVR zu dem Schluss, dass die Bedeutung der Leitung darin liege, dass sie zu einem über die angewandten Techniken zum Ausbau der Leitung zu informieren vermag. „Zum anderen bildet sie eine der Grundlagen, aus denen wir auf das städtische Leben und über den Wert des Wassers in der Antike, den täglichen Bedarf sowie die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse schließen können“, heißt es weiter.

Konsequenzen für Grundstückseigentümer

Nach dem Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste ist die Gemeinde Alfter nun die verfahrensführende Behörde. „Das Denkmalschutzgesetz NRW zielt zunächst darauf ab, alle Denkmäler, die für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse von Bedeutung sind und für deren Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen, im öffentlichen Interesse auf Dauer zu schützen“, teilt Alfters Pressesprecherin Maryla Günther mit. Bei einem Bodendenkmal wie der römischen Wasserleitung sei es am besten, es nicht auszugraben, sondern im Boden zu belassen. Selbst sach- und fachkundige Ausgrabungen bedeuteten stets die endgültige Zerstörung unersetzlicher Bodenurkunden, so Günther.

Sollte die Unterschutzstellung erfolgen, können betroffene Grundstückseigentümer nicht mehr ohne Weiteres auf ihrem Grund arbeiten. „Eigentümer von Grund- oder Flurstücken mit unbeweglichen Bodendenkmalen benötigen für jede Nutzungsänderung des Bodens eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde, die nur im Benehmen mit der Fachbehörde erteilt werden kann“, teilt Günther weiter mit.

Untere Denkmalbehörde ist die Gemeinde Alfter, die Fachbehörde ist das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege. Sollten Waldbesitzer nach einer Unterschutzstellung beispielsweise Waldwege anlegen oder Tiefenrodungen durchführen wollen, benötigen sie laut Günther eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

Ob die Aufnahme des Römerkanals in die Alfterer Denkmalliste erfolgt, ist letztlich vom politischen Beschluss abhängig. „Zuständiges Gremium ist in Alfter der Ausschuss für Gemeindeentwicklung“, so Günther.

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