Naturschutz im Vorgebirge Keine Steingärten in Alfterer Neubaugebieten

Alfter · Die Kommunalpolitiker verabschieden eine Regel zu künftigem Wohnraum. Für den Altbestand wird hingegen noch nach einer Lösung gesucht.

Die Alfterer Politik hat den umstrittenen Steingärten den Kampf angesagt. Zumindest ein wenig. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat eine Entscheidung zur Vorgartengestaltung getroffen, die Auswirkungen auf diejenigen hat, die einmal in Alfter ein Haus mit Vorgarten besitzen werden. Bereits bestehende Steingärten dürfen bleiben – mindestens vorerst. Ein Überblick:

Die Ausgangslage: Sowohl zur Sitzung des Gemeinderats als auch zuvor im Ausschuss für Gemeindeentwicklung hatten zwei Anträge zu Steingärten vorgelegen: von der CDU sowie aus der Bürgerschaft. Beide setzen sich kritisch mit der Vorgartengestaltung mittels Steinen, Kies oder Schotter sowie Plastikplanen zur Versiegelung auseinander. Dieses sei aus Gründen des Artenschutzes und des Schutzes vor Hochwasser bei Unwettern kritisch zu betrachten, lautet der Tenor. Sowohl dem Alfterer Bürger als auch der CDU geht es darum, in kommenden Bebauungsplänen ein Verbot von Steingärten festzuschreiben.

Die Entscheidung: Als finale Instanz hat der Gemeinderat eine Regelung zu Steingärten bestätigt, die im Ausschuss für Gemeindeentwicklung getroffen und diskutiert wurde. Demnach wird in kommenden Bebauungsplänen – unter anderem für das Buschkauler Feld in Witterschlick – festgeschrieben, dass Vorgartenbereiche begrünt werden sollen, sofern sie nicht baulich genutzt werden, etwa als Einfahrt oder als Weg zur Haustür. Zudem wird die Verwaltung – auf Antrag von Sandra Semrau (Freie Wähler) – prüfen, ob eine solche Regelung auch für bestehende Bebauungspläne möglich ist. Während der Beschluss im Ausschuss zu dem CDU- und dem Bürgerantrag einstimmig fiel, gab es gegen Semraus Bestreben vier Nein-Stimmen aus den Reihen von CDU und FDP sowie drei Enthaltungen seitens der Union.

Diskussion um bereits bestehende Vorgärten

Die Diskussion: Es gehe nicht darum, dass Menschen ihre Vorgärten zurückbauen müssen, sagte Barthel Schölgens (CDU) in der Ausschusssitzung. „Es geht uns um Neubaugebiete“, ergänzte er. Mit dem Beschluss wolle man ein Signal zum Umweltschutz senden. Vertretern anderer Fraktionen war das zu wenig. „Das ist eine sehr kleine Lösung“, meinte Bruno Schmidt (SPD). Er wollte eine Regelung nicht nur für Neubaugebiete, sondern allgemeinerer Natur. Das sah auch Sandra Semrau, im Vorgriff ihres Antrags, so. Eine Regelung nur für Neubaugebiete sei „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, meinte sie. Paul Breloh (FDP) regte an, ebenfalls öffentliche Grünflächen zu betrachten. Auch hiervon seien viele verschottert. Um ein Bewusstsein bei den Menschen dafür zu bilden, müsse die Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen. Das griff Sonia Teimann (Grüne) insofern auf, dass sie erfolgreich beantragte, die Gemeinde möge Begrünungsbeispiele für Vorgärten aus anderen Kommunen vorstellen. Zugleich nannte sie die ganze Debatte aber „eine Alibi-Diskussion“, wenn CDU, FDP und SPD die Schaffung neuer Gewerbegebiete und damit eine Flächenversiegelung einfach durchwinkten. Teimann: „Das macht mich traurig und ärgerlich.“

Die Rechtslage: Bianca Lorenz, Leiterin des Fachgebiets Planung und Hochbau bei der Gemeindeverwaltung, sprach in der Ausschusssitzung von rechtlichen Problemen bei einer Steingärten-Regelung auch für den Bestand. „Das Eigentumsrecht ist ein hohes Gut“, sagte sie. Wenn überhaupt, sei das über eine Gestaltungssatzung möglich. Das müsse aber geprüft werden. Claudia Gerhardi, Fachbereichsleiterin Planen, Entwickeln bei der Gemeinde, ging noch weiter. „Im Altbestand ist das nahezu nicht umsetzbar“, führte sie aus. Man sollte laut Gerhardi die Regelung für das Buschkauler Feld als Pilotprojekt betrachten. Dort wolle man die Gesetze so „ausquetschen, wie es geht“.

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