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Entscheidung des OLG Koblenz
Frühere Nürburgring-Betreiber müssen Schadenersatz zahlen
dpa
Koblenz. Die früheren Privatbetreiber des Nürburgrings müssen im jahrelangen Streit um Touristenfahrten auf der Nordschleife grundsätzlich Schadenersatz an die Vermieter der Rennwagen zahlen.
Der Nürburgring und kein Ende. Foto: dpa (Archivbild)
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Donnerstag. Ein Sprecher sagte, dem Grunde nach bestehe eine Pflicht zum Schadenersatz für die damalige Betreibergesellschaft. Dabei handelt es sich um die Nürburgring Automotive GmbH (NAG). Im November hatte das Gericht bereits erkennen lassen, dass die Firma auf Schadenersatz hoffen kann. Die Rede ist von rund 170 000 Euro.
Im August 2010 hatte die NAG nach mehreren Konflikten ein unbefristetes Hausverbot gegen die Firma ausgesprochen, die Rennwagen für Fahrten auf der Nordschleife für sogenannte Taxifahrten vermittelt. Die Firma klagte dagegen und das Hausverbot wurde im März 2011 zurückgenommen.
Danach verlangte die Firma, dass die damaligen Betreiber ihr den Schaden ersetzen, der durch das Verbot entstanden sei. Das Landgericht Mainz wies dies - aus formellen Gründen - als unzulässig ab. Dagegen legte das Unternehmen aber Berufung ein. In diesem Fall entschied nun das OLG.
Weitere Informationen zur Nürburgring-Pleite finden Sie im GA-Spezial.
Artikel vom 13.12.2012
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