Kommentar EU und Nürburgring - Verbranntes Steuergeld

Es war entweder Blauäugigkeit oder Überheblichkeit, die in der früheren rheinland-pfälzischen Landesregierung geherrscht hat. Dass Brüssel sich irgendwann das verschlungene Geflecht der öffentlichen Förderung für das Nürburgring-Projekt vorknöpfen würde, hätte jeder wissen können.

Dabei wäre ja sogar eine EU-konforme Lösung möglich gewesen: Einen Restrukturierungsplan für das Vorhaben hätte Brüssel sicher abgesegnet - vorausgesetzt, die Zahlen wären in Ordnung gewesen. Doch in Mainz glaubte man, die Sache abseits der EU durchziehen zu können.

Immerhin hat der Wettbewerbskommissar den neuen Eigentümer von eventuellen Rückforderungen freigestellt. Das gibt wenigstens etwas Hoffnung. Denn mit derartigen Altlasten hätte sich kein Investor gefunden, der die aus Steuergeldern aufgebaute Freizeit-Ruine nun übernimmt. Wer die 456 Millionen Euro nun an wen zurückzahlen soll, ist offen. Es ist ein bitterer Ausgang dieses Abenteuers. Denn es handelt sich um Steuergelder, die schlicht verbrannt wurden.

Dabei geht es im europäischen Beihilfe-Recht keineswegs darum, ehrgeizige und lukrative Projekte auszubremsen. Sie sollen nur eben nicht zu Prestigeobjekten werden, die auf Kosten des Steuerzahlers von Regionalpolitikern finanziert werden, die sich für unfehlbar halten. Die Freiräume, die die Spielregeln der Union lassen, sind durchaus groß.

Dass Brüssel zutiefst verärgert darüber ist, wie die Landesregierung in Mainz ohne mit der Wimper zu zucken alle EU-Regelungen umgangen hat, ist nachvollziehbar.

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