Fall Trudel Ulmen Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Haft

BONN · Im Prozess um den gewaltsamen Tod der vor 16 Jahren angeblich verschwundenen Trudel Ulmen vor dem Bonner Schwurgericht hat Oberstaatsanwalt Robin Faßbender am Donnerstag zwölf Jahre Haft wegen Totschlags für den angeklagten Ehemann gefordert.

Der Angeklagte mit seinem Anwalt Martin Kretschmer. Das Bild entstand am ersten Prozesstag.

Der Angeklagte mit seinem Anwalt Martin Kretschmer. Das Bild entstand am ersten Prozesstag.

Foto: Max Malsch

Faßbender ist nach eigenen Worten sicher: Der 57-Jährige drückte seiner Frau "mit absolutem Vernichtungswillen" das Kissen aufs Gesicht. Strafmilderungsgründe sah Faßbender so gut wie keine. Denn das Geständnis sei nicht viel wert, da es nicht von Reue getragen sei.

Das zeige schon der aus der Haft geschmuggelte Brief, aus dem hervorgehe, dass der Angeklagte die Rechte an seiner Geschichte verkaufen und Kapital aus der Tat schlagen wolle. Faßbender hat erhebliche Zweifel an der Version des Angeklagten, der seine Frau im Rahmen eines Streits getötet haben will.

Für den Ankläger ist viel naheliegender: "Es war ein heimtückischer Mord an seiner schlafenden Frau." Aber der sei nicht nachweisbar. Strafschärfend nannte er die "perfiden Lügengebilde", mit denen der Angeklagte nach der Tat sein Opfer verunglimpft und Trudels Familie gequält habe.

Wie sehr die Familie unter Trudel Ulmens angeblichem Verschwinden litt, macht die Anwältin der Familie, Gudrun Roth, deutlich. Sie wirft dem Angeklagten vor, durch seine Lügen vor Gericht seiner von ihm getöteten Frau "nicht ihre Ehre und Würde zurück gegeben" zu haben.

Auch sein damaliger Schwager Thomas Lenerz hielt ihm vor, seiner Schwester erneut den Respekt versagt zu haben. Verteidiger Martin Kretschmer versicherte, der Angeklagte bereue seine Tat sehr wohl. Der 57-Jährige sei kein kaltblütiger, sondern ein eher duckmäuserischer Mensch, der sich die Welt immer schönrede. Der Anwalt beantragte eine Strafe von unter zehn Jahren. Das Urteil wird nächsten Dienstag gesprochen.

Lesen Sie am Freitag im General-Anzeiger: Die Plädoyers im Fall Trudel Ulmen.

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