Fall Trudel Ulmen Ankläger beantragt zwölf Jahre Haft - "Mit absolutem Vernichtungswillen"

BONN/RHEINBACH · Das Interesse der Öffentlichkeit ist an diesem siebten Verhandlungstag im Prozess gegen den Ehemann der vor 16 Jahren getöteten Trudel Ulmen besonders groß: Es ist der Tag der Plädoyers, und der Zuschauerraum im großen Bonner Schwurgerichtssaal ist voll. Alle hören gebannt zu, als Oberstaatsanwalt Robin Faßbender schildert, wie er die Tat des Mannes auf der Anklagebank bewertet. Und für ihn zwölf Jahre Haft wegen Totschlags fordert.

Der Ankläger stellt klar: Er bezweifle die Geschichte des heute 57-Jährigen, wonach der seine Frau im Streit mit einem Kissen habe ruhig stellen wollen und dabei getötet habe. "Viel Naheliegender ist", so Faßbender, "es war heimtückischer Mord an seiner schlafenden Frau." Aber dafür fehlten nach 16 Jahren die Beweise. Für den Oberstaatsanwalt hat sich ein Bild vom Angeklagten und der Tat ergeben, das gründlich abweicht von dem Bild, das der Angeklagte selbst von sich gezeichnet hat.

So steht für Faßbender fest: Die Ehe des Paares war längst gescheitert, und der Angeklagte hatte zur Tatzeit wieder mal eine andere Frau, die er später auch heiratete. Aber die Fassade sei wie stets aufrecht erhalten worden, denn das sei dem Angeklagten stets das Wichtigste gewesen.

Der Ankläger ist sicher: Hätte Trudel Ulmen von dieser Affäre erfahren, hätte sie ihn wie angedroht vor die Tür gesetzt. Und Faßbender geht davon aus: Genau das ist vor der Tat passiert, und nicht die Geschichte, die der Angeklagte präsentiert habe. Denn warum hätte es zum Streit über Trudels angeblich geplanten Alleingang am Wochenende kommen sollen, fragt der Ankläger. Der Angeklagte habe doch seine heimliche Beziehung gehabt: "Und was gibt es da Schöneres als ein freies Wochenende?"

Vielmehr, so der Ankläger, sei es wohl so gewesen, dass Trudel von der Affäre erfahren habe und endgültig Schluss habe machen wollen. Das habe er verhindern wollen, um in seinem "geliebten Haus" zu bleiben. Tatsächlich habe er ja bis zu seiner Festnahme in dem Haus gelebt, in dem er seine Frau tötete. Grausam tötete, so Faßbender, denn einen sich wehrenden Menschen mit einem Kissen zu ersticken, dauere mehrere Minuten.

"Er hat ihr mit absolutem Vernichtungswillen das Kissen aufs Gesicht gedrückt", ist der Ankläger sicher. Auch glaube er ihm nicht, so Faßbender, dass er nach der Tat in Panik gewesen sei und ihn die leeren Augen seiner Frau 16 Jahre lang verfolgt hätten. Denn der Angeklagte sei anschließend äußerst planvoll vorgegangen: Er habe die Leiche ausgerechnet dort vergraben, wo der Stalker wohne, der Trudel Jahre zuvor verfolgt hatte. Er habe seine Frau vermisst gemeldet, zwei Tage nach der Tat eine ausgezeichnete Examensprüfung abgelegt, nach drei Tagen der Polizei gemeldet, seine Frau sei mit einem anderen Mann auf und davon. Und er habe gleich anschließend Trudels Schmuck verkauft und später ihre Unterschrift gefälscht, um an ihre Versicherung zu kommen.

Auch die angebliche Erleichterung, dass nun alles raus sei, nehme er ihm nicht ab, so Faßbender. Und von echter Reue könne keine Rede sein angesichts des Briefes, den der Angeklagte aus der Haft geschmuggelt habe und aus dem hervorgehe, dass er die Rechte an seiner Geschichte verkaufen wolle. Aber am Schlimmsten und Perfidesten sei gewesen, wie er Trudels Familie eingeredet habe, er sei das Opfer einer treulosen Frau.

Wie sehr Trudels Familie 16 Jahre lang unter all den Lügen litt, macht deren Anwältin Gudrun Roth deutlich. Er habe Trudel bis zuletzt in den "Dreck gezogen", hält sie dem Angeklagten vor: "Sie hätten Trudel Ulmen nun ihre Würde und Ehre zurückgeben können. aber das haben Sie nicht getan.". Auch Trudels Bruder Thomas Lenerz will noch ein letztes Mal für seine Schwester sprechen. Doch er bricht in Tränen aus, kann nicht mehr reden. Seine Anwältin verliest seine Erklärung (siehe nebenstehenden Kasten).

Verteidiger Martin Kretschmer aber widerspricht dem Ankläger und erklärt: Sein Mandant bereue seine Tat, er sei kein eiskalter Mensch, sondern ein Duckmäuser, der immer heile Welt haben wolle und sich alles schön rede. Das habe er auch nach der Tat getan. Eine Strafe unter zehn Jahren sei angemessen. In seinem letzten Wort wendet sich der Angeklagte an seinen früheren Schwager und erklärt mit erstickter Stimme: "Es tut mir ganz, ganz leid, was ich deiner Familie angetan habe, Thomas." Das Urteil wird nächsten Dienstag gesprochen.

Im Wortlaut: Thomas Lenerz als Nebenkläger
"Als wir am 18. Mai auf dem Friedhof in Mayen die Urne beisetzten, da habe ich meiner Schwester am Grab versprochen, dass ihr Gerechtigkeit widerfahren wird - vor Gott und vor Gericht. Deshalb habe ich an jedem Verhandlungstag hier gesessen: weil ich nicht wollte, dass hier, vor wildfremden Menschen, sieben Tage lang über meine Schwester gesprochen wird, ohne dass ein Mitglied der Familie ihr beisteht. Ich bin sehr dankbar dafür, mit welch großem Engagement dieses Gericht sich immer wieder nach Kräften bemüht hat, die Wahrheit ans Licht zu bringen - wohl wissend, wie schwer das nach 16 Jahren ist. Deshalb werde ich voller Vertrauen in dieses Gericht jedes hier gesprochene Urteil auch innerlich akzeptieren.

Du hast mir nicht nur meine geliebte Schwester und Patentante meiner Tochter genommen. Du hast durch dein schlechtes Reden und deine zahllosen Lügen dafür gesorgt, dass wir unsere Trudel 16 Jahre lang nicht in allerbester Erinnerung behalten durften. Jetzt, bei diesem Prozess, wäre es Zeit gewesen, endlich damit aufzuhören.

Aber du hast ihr stattdessen erneut den Respekt versagt."

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