Ärztekammer geht gegen Annas Ärztinnen vor

REGION · Das Kölner Verwaltungsgericht prüft ein heilberufsgerichtliches Verfahren gegen die Medizinerinnen, die ungeprüft Atteste ausstellten.

Die beiden Ärztinnen, die Atteste über das ermordete Pflegekind Anna ausgestellt haben, ohne das Mädchen in diesem Zusammenhang untersucht zu haben, müssen sich nun vielleicht doch noch vor Gericht verantworten. Wie das Kölner Verwaltungsgericht auf Anfrage des General-Anzeigers bestätigte, hat die Ärztekammer Nordrhein einen Antrag auf ein heilberufsgerichtliches Verfahren gestellt.

Das zuständige Verwaltungsgericht (VG) muss nun entscheiden, ob es zu einem solchen Verfahren kommt. Auch die Bonner Staatsanwaltschaft hatte zunächst Ermittlungen gegen die beiden Ärztinnen geprüft, wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung. Die Verfahren wurden jedoch alsbald wieder eingestellt: Den beiden Medizinerinnen - einer Hausärztin und einer Psychotherapeutin - sei nicht nachzuweisen, dass sie wider besseres Wissen gehandelt hätten.

Zwei Mal sagten die beiden Ärztinnen vor dem Bonner Landgericht aus: bei dem ersten Prozess Anfang 2011 gegen Annas Pflegeeltern und auch im Sommer 2011, als dieser aus juristischen Gründen neu aufgerollt werden musste.

Psychotherapeutin hielt große Stücke auf Anna Pflegemutter

Die fragliche Psychotherapeutin ist zudem Kinderärztin. Sie begann im Sommer 2009 eine Therapie mit der damals achtjährigen Anna. Eigentlich seien wöchentliche Sitzungen vorgesehen gewesen, sagte sie im Januar 2011 aus, bis zu Annas Tod ein Jahr später fanden aber nur etwa 20 Gespräche statt. Weil Anna krank war oder die Pflegefamilie den Termin absagte.

Sie habe große Stücke auf die Pflegemutter gehalten und deshalb auf deren Drängen hin ärztliche Stellungnahmen verfasst, in denen sie vom Kontakt mit der leiblichen Mutter abgeraten habe, auch, weil es danach immer wieder zu autoaggressiven Handlungen käme. Das habe sie allerdings nur von der Pflegemutter gewusst.

Auch Annas Hausärztin, bei der das Mädchen seit 2008 in Behandlung war, zeigte sich bereit, in einem Attest für das Jugendamt Annas Autoaggressivität zu bescheinigen, zudem eine Wasserphobie - beides wusste sie nur von der Pflegemutter, sagte sie vor Gericht aus. Bei einem heilberufsgerichtlichen Verfahren, wie es jetzt im Raum steht, handelt es sich um eine Art Disziplinarverfahren, wie man es aus dem Beamtenrecht kennt, erklärt Raimund Schommertz, Sprecher des Kölner Verwaltungsgerichts.

Das Heilberufsgesetz NRW sieht verschiedene Sanktionen für schwarze Schafe unter den Ärzten, Psychotherapeuten und Apothekern vor: von einer Warnung über eine Geldbuße bis zur Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs. Vor allem zu letzterem, so Schommertz, komme es allerdings ausgesprochen selten.

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