Vogelschutz am Glaskubus Die Streifen an den Fenstern bleiben

SIEBENGEBIRGE · Der Glaskubus behält seine Vogelschutzstreifen. Seit Donnerstag ist der Rechtsstreit zwischen dem Bund für Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Rhein-Sieg-Kreis beendet.

 Der Vogelschutz in Form von Streifen an den Fenstern des Glaskubus auf dem Drachenfels bleibt dauerhaft.

Der Vogelschutz in Form von Streifen an den Fenstern des Glaskubus auf dem Drachenfels bleibt dauerhaft.

Foto: Homann

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Naturschutzsenates des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) einigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich. Neben dem Kreis begrüßten auch die Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft(WWG) der Stadt Königswinter und der BUND den Kompromiss.

Nach Angaben des Kreises schlug der Senatsvorsitzende vor, einerseits die bereits angebrachten Streifen auf dem Glas zu belassen und gleichzeitig das Urteil aus der ersten Instanz gegenstandslos zu machen. In erster Instanz hatte der BUND im August 2012 Recht bekommen.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte damals festgestellt, dass die vom Kreis erteilte Genehmigung der Glasfassade auf dem Drachenfels rechtswidrig sei. In der Begründung des Urteils hieß es unter anderem, dass "es Vogelschutzglas gibt, das erheblich wirksamer Vogelschlag vermeidet als das bereits eingebaute Glas". Gegen das Urteil hatten sowohl der Kreis als auch die Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft (WWG) als Bauherrin eine Zulassung der Berufung beantragt.

[kein Linktext vorhanden]Mit dem Streifenmuster auf den Scheiben des Glaskubus traf die WWG nach dem ersten Urteil zusätzliche Vorkehrungen gegen Vogelschlag. Damit für die Dauer des Gerichtsverfahrens keine weiteren Spekulationen um die Wirksamkeit des Spezialglases vonnöten seien, wurden schwarze horizontale Linien in einer Breite von zwei Millimetern im Abstand von 2,8 Zentimetern auf die Glasfassade geklebt. Diese bleiben nun.

Zuvor hatten sich WWG und Kreis auf ein Monitoringverfahren geeinigt, mit dem die Wirksamkeit des bereits eingebauten Spezialglases Ornilux Mikado überprüft werden sollte. Dies reichte jedoch weder den Kölner Verwaltungsrichtern noch dem BUND aus.

"Der Vorsitzende hat deutlich gemacht, dass es trotz des Urteils der ersten Instanz noch nicht hinreichend sicher ist, wie das Klageverfahren ausgehen wird", so der Umweltdezernent des Kreises, Christoph Schwarz. "Eine Fortsetzung des Verfahrens mit ungewissem Ausgang würde viele Fragen aufwerfen und entsprechend lange dauern. Uns war aber wichtig, zu einem schnellen Ende des Verfahrens zu kommen und das Urteil der ersten Instanz unwirksam zu machen." Es stehe nicht in Zweifel, dass Vogelschutz wegen der großen Glasflächen nötig sei und dass die angebrachten Streifen dies leisten würden.

"Die Streifen sind kein fachliches Problem, sondern ein optisches. Deshalb wären wir gerne innovativ gewesen und hätten zunächst das neue Glas probiert. Die Streifen wären dann ohnehin gekommen, wenn sich das neue Vogelschutzglas nicht bewährt hätte. Es ist schade, dass wir das jetzt nicht tun können, aber die Unwirksamkeit des Urteils der ersten Instanz ist uns da wichtiger", so Schwarz.

"Für die WWG bedeutet dies zwar einerseits, dass die Aussicht aus dem Gebäude durch die Streifen zum Teil beeinträchtigt wird. Andererseits wurde durch den gefundenen Vergleich ein Ergebnis erzielt, das weitere Unwägbarkeiten ausschließt, dem Ort und der Lage an einem Naturschutzgebiet entsprechend den Touristen vermittelbar ist sowie Kostensicherheit mit sich bringt", so der Geschäftsführer der WWG, Andreas Pätz.

Aus Sicht des BUND ist der Vergleich ein in der Sache guter Ausgang des Verfahrens. Am Glaskubus werde der Vogelschutz nun rechtlich abgesichert nach den aktuellen wissenschaftlichen Gesichtspunkten umgesetzt. "Wir verbinden mit dem Vergleich zudem die Hoffnung, dass im Siebengebirge insgesamt die Konflikte vermehrt in gemeinsamer Anstrengung angegangen und gelöst werden", so der Sprecher des BUND im Rhein-Sieg-Kreis, Achim Baumgartner.

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