Urteil des Bonner Landgerichts Vergewaltiger muss für zehneinhalb Jahre hinter Gitter

Troisdorf/Bonn · Seine abenteuerlichen Geschichten, wie seine DNA an Tatorte und Opfer gekommen sein sollen, halfen ihm nicht: Das Bonner Landgericht ist davon überzeugt, dass der 33-Jährige im Jahr 2012 drei Frauen in Troisdorf überfiel.

 Bis zum Schluss hat der Mann auf der Anklagebank geleugnet, der maskierte Täter zu sein, der 2012 in Troisdorf-Spich drei junge Frauen vergewaltigte.

Bis zum Schluss hat der Mann auf der Anklagebank geleugnet, der maskierte Täter zu sein, der 2012 in Troisdorf-Spich drei junge Frauen vergewaltigte.

Foto: Rita Klein

Bis zum Schluss hat der Mann auf der Anklagebank geleugnet, der maskierte Täter zu sein, der 2012 in Troisdorf-Spich drei junge Frauen vergewaltigte. Doch seine abenteuerlichen Erklärungen, wie seine DNA an Tatorte und Opfer gekommen sein sollen, halfen ihm nicht: Die 10. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts ist am Donnerstag von seiner Täterschaft überzeugt und verurteilt den 33-Jährigen wegen besonders schwerer Vergewaltigung in drei Fällen zu zehneinhalb Jahren Haft – unter Einbeziehung einer Verurteilung des Amtsgerichts Siegburg vom August zu 20 Monaten Haft wegen Einbruchdiebstahls.

Kammervorsitzender Marc Eumann lässt im Urteil keinen Zweifel daran, was er von der Version des Angeklagten hält: „Das ist, mit Verlaub, Bullshit.“ Der 33-Jährige hatte behauptet, seine Spermien und damit seine DNA seien nur deshalb an den Tatorten gefunden worden, weil er dort damals ständig One-Night-Stands gehabt habe, mehrmals die Woche. Er habe in Troisdorf als „Hecht im Karpfenteich“ gegolten. Dass er mit dem dritten Opfer Kontakt gehabt hatte, konnte er allerdings nicht abstreiten, da seine DNA an der Lippe der Frau sichergestellt worden war. Aber auch dafür bot er eine Erklärung, die das Opfer erneut erniedrigte: Die ihm unbekannte 28-Jährige habe sich ihm damals regelrecht an den Hals geworfen und mit ihm Sex haben wollen.

Strafkammer hat keine Zweifel an Schuld

Zwei der drei Frauen sitzen ihm im Beistand ihrer Anwältinnen beim Urteil gegenüber, und was er ihnen und dem dritten Opfer nicht nur mit den Taten, sondern auch mit seinen Lügen angetan hat, scheint ihn nicht zu berühren. Zumindest ist ihm keine Regung anzusehen. Auch nicht, als Richter Eumann klarstellt, wie das Gericht die Taten einschätzt.

Für die Strafkammer steht fest: Es gibt nicht den geringsten Zweifel, dass es der Angeklagte war, der erstmals am 30. April 2012 zuschlug. Gegen zwei Uhr nachts griff er maskiert eine 23-Jährige auf dem Mühlenweg von hinten an, zerrte sie in ein nahegelegenes Waldstück, bedrohte sie mit einem Messer und vergewaltigte sie. Anschließend drohte er ihr Konsequenzen an für den Fall, dass sie zur Polizei gehe. Sie tat es trotzdem. Im Oktober 2012 schlug er zwei weitere Male zu. Beide Male war er maskiert, beide Male bedrohte er die Frauen mit einem Messer, bevor er sie vergewaltigte. Und auch diese beiden Opfer rückten am Ende aus Angst noch Geld, das er von ihnen verlangte, heraus. Das aber, wie angeklagt, als räuberische Erpressung zu verurteilen, sei rechtlich nicht möglich, so der Richter. Dazu fehle es an der nötigen akuten Drohung oder Gewalt, da der Angeklagte das Messer nicht mehr im Einsatz gehabt habe.

Verteidiger kündigt Revision an

Alle drei Frauen leiden noch heute massiv unter den Folgen der Tat, die sie in ihrem Leben beeinträchtigen: Sie haben Schlafstörungen, Ängste, Probleme in Beziehungen und fühlen sich nicht mehr sicher. Fast fünf Jahre lang musten sie damit leben, nicht zu wissen, wer der Täter ist, dass er eventuell in ihrer Nähe lebt und frei herumläuft. Diese Angst wurde ihnen erst Anfang dieses Jahres genommen: Als der 33-Jährige bei einem Einbruch gefasst, seine DNA gesichert und durch den Computer geschickt wurde, tauchten drei Treffer auf – zu den Vergewaltigungen 2012.

Dass er erst fünf Jahre nach den Taten vor Gericht landete, wirkt sich für den 33-Jährigen nun sogar strafmildernd aus, weil das Gesetz es so vorsieht. Und auch die vom Staatsanwalt beantragte vorbehaltene Sicherungsverwahrung, so der Richter, könne nicht verhängt werden, da der Angeklagte seit fünf Jahren nicht mehr einschlägig aufgefallen sei und man deshalb nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen könne, dass er weiterhin gefährlich sei. „Sie können froh sein, dass Sie nicht schon 2013 hier saßen“, macht ihm der Richter klar. Dann wäre das Urteil anders ausgefallen. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, kündigt Revision an.

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