Prozess vor dem Landgericht Troisdorferin klagt wegen zu viel Licht im Nachbargarten

Bonn/Troisdorf · Weil sie nicht schlafen kann, hat eine Troisdorferin ihre Nachbarn verklagt. Der Nachbargarten sei zu hell ausgeleuchtet. Ein Vergleich scheiterte in letzter Sekunde. Jetzt muss das Landgericht ein Urteil fällen.

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Nacht für Nacht liegt Elisa F. (Name geändert) wach in ihrem Bett. Auf dem rückwärtigen Grundstück ihrer Nachbarn sorgen vielfältige Lichtquellen für nächtliche Helligkeit. Viel schlimmer jedoch, so Elisa F. in ihrer Klage, sei das permanente An und Aus der Lampen, die durch Bewegungsmelder ausgelöst werden. Diese „Lichtspiele“ seien für sie und ihren schwer kranken Mann unerträglich. Schließlich verklagte Elisa F. ihre Nachbarn – ein Arztehepaar – , die Lampen zu entfernen oder stark zu reduzieren. Da sie keine Rollos an ihren Fenstern hätten, wären sie dem Lichtspektakel ungeschützt ausgeliefert.

Mittlerweile liegt der Fall in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht. Ein Siegburger Amtsrichter hatte sich mit den Troisdorfer „Lichtstreit“ viel Mühe gegeben. Er verschob sogar einen Ortstermin des nachts, weil der Mond schien. Aber trotz aller sensiblen Prozessführung: Elisa F. bestand auf ihrer Klage, und das Arzt-Ehepaar wiederum wollte ungern auf die Beleuchtung verzichten. Als Einbruchsschutz sollte das rückwärtige Gelände ausgeleuchtet sein. Schließlich hatte der Amtsrichter im Dezember 2017 die Klage abgewiesen. Die Beleuchtung sei ortsüblich und nicht weiter zu beanstanden, stellte er fest. Zudem seien die Anträge nicht konkret genug. Auch wurde eine Widerklage des Arzt-Ehepaares auf Vernichtung von Videoaufnahmen, die Elisa F. angefertigt hatte, abgewiesen. Die Aufnahmen, so der Richter, seien primär zu Beweiszwecken angefertigt worden. Außer den leuchtenden Lampen sei nichts vom Nachbargrundstück zu erkennen.

600 Seiten Akten

Die Akten explodierten schließlich auf 600 Seiten. „Da ist ja richtig Sprengstoff drin“, bemerkte Markus Weber, Vorsitzender der 8. Zivilkammer, und versuchte im Gütetermin gleich den Druck zu nehmen: Es sei die letzte Chance, miteinander klarzukommen. Die Worte halfen, und die Parteien zeigten zunächst auch Bereitschaft, sich zu einigen. Die konkreten Vorschläge der Kammer: Die Helligkeit pro Lichtquelle sollte 60 Watt nicht übersteigen, die rückwärtigen Grundstückslampen sollten nur zu 180 Grad in den eigenen Garten abstrahlen, oder auch die Bewegungsmelder sollten ihre Arbeit einstellen. Der Vergleich war fast schon festgezurrt, scheiterte jedoch in letzter Sekunde an Formulierungen. Den Lampenkrieg müssen die Richter jetzt mit einem Urteil entscheiden.

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