DNA-Abgleich führt zu Täter Troisdorfer wegen dreifacher Vergewaltigung vor Gericht

Troisdorf/Bonn · Der DNA-Abgleich nach einem Einbruch bringt die Polizei auf die Spur des 33-Jährigen. Nun muss sich der Troisdorfer wegen dreifacher Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung vor dem Bonner Landgericht verantworten.

 Der Angeklagte muss sich wegen dreifacher Vergewaltigung vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte muss sich wegen dreifacher Vergewaltigung vor Gericht verantworten.

Foto: Benjamin Westhoff

Mitunter kurios mutete es an, wie der 33-jährige Mann aus Troisdorf von seinem ausschweifenden Leben berichtete. Er erzählte von hunderten Sex-Treffen an verschiedenen öffentlichen Orten, Spielsucht und seiner Drogenabhängigkeit. Es wirkte alles so, als sei ihm der Ernst der Lage gar nicht so recht bewusst. Vor dem Bonner Landgericht muss sich Christian F. (Name geändert) wegen dreifacher Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung verantworten.

Fünf Jahre liegen diese Taten nun zurück. Gefasst wurde er Anfang des Jahres durch einen Zufall: Er wurde bei einem Einbruch auf frischer Tat ertappt. Die Ermittler wurden daraufhin bei einem DNA-Abgleich in der Datenbank fündig. Denn nach allen drei ihm vorgeworfenen Vergewaltigungen zwischen April und Oktober 2012 wurde Genmaterial gesichert, das F. zugeordnet werden kann.

Maskiert mit einer Wollmütze

Zunächst soll der Angeklagte, maskiert mit einer Wollmütze, am 30. April 2012 gegen 2 Uhr nachts auf dem Mühlenweg in Troisdorf eine 23-Jährige angegriffen haben. Er hat sie dabei, so die Staatsanwältin, von hinten gepackt und in ein nahegelegenes Waldstück gezerrt. Dort soll er sie mit einem Messer bedroht und ausgezogen haben. Nachdem er vergeblich versuchte, sie zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, nötigte er sie, ihn anderweitig zu befriedigen. Bevor F. von der 23-Jährigen abließ, soll er ihr 50 Euro entwendet haben.

Die zweite Tat, die dem Troisdorfer vorgeworfen wird, spielte sich am 2. Oktober 2012 ab. Eine damals 29-jährige Frau, so die Anklage, wurde in der Nähe der Redcarstraße Opfer des Angeklagten. Auch sie soll er zunächst mit einem Messer bedroht und anschließend in ein Gebüsch in der Nähe gezerrt haben. Dort soll er die Frau zum Oralverkehr gezwungen und einen Fünf-Euro-Schein erbeutet haben, bevor er vom Tatort floh.

Tat mit dem Handy gefilmt

Am 3. Oktober 2012 soll F. eine 28-Jährige Frau an der Bahnunterführung Niederkasseler Straße überfallen haben. Er soll ihr den Mund zugehalten und ein Messer an den Hals gehalten haben, so die Anklageschrift. F. soll sie dann in einen Garten gezogen, angefasst und zum Oralverkehr gezwungen haben. Die Tat soll er dabei mit einem Handy gefilmt haben. Bevor er von seinem Opfer abließ, soll er auch ihr 50 Euro und eine Schachtel Zigaretten gestohlen haben.

Vor Gericht bestritt Christian F. die Vorwürfe. Für das an den Tatorten und Opfern gesicherte Genmaterial, das laut einem Gutachten mit der DNA des Troisdorfers übereinstimmt, hatte er eine kuriose Erklärung: Über Telefon-Chats habe er 2012 mindestens zwei bis drei Sex-Treffen in der Woche an unterschiedlichen öffentlichen Orten rund um Troisdorf gehabt – so auch an den jeweiligen Tatorten. Der wahre Täter, so versuchte F. vor Gericht zu erklären, müsse ein altes herumliegendes Kondom von ihm genutzt haben, um bewusst den Tatort zu manipulieren. Einzig das Aufeinandertreffen mit der 28-jährigen Frau am 20. Oktober habe tatsächlich stattgefunden – der Kontakt aber habe auf freiwilliger Basis beruht.

Der 33-Jährige, der sowohl die Hauptschule als auch eine Ausbildung als Installateur abbrach, hat eine einschlägige Drogenvergangenheit hinter sich: Mit 13 Jahren fing er nach eigenen Angaben mit Marihuana an, in den vergangenen Jahren nahm er chemische Drogen wie Ecstasy, Speed und Kokain. Ob F. bei den Erklärungen, die er zum Prozessauftakt abgab, bleibt, wird sich im weiteren Verlauf des Prozesses zeigen. Der Vorsitzende Richter Marc Eumann, der zuletzt das Urteil im Siegauen-Prozess sprach, mahnte allerdings an: „Ich weiß nicht, ob es klug ist, bei dieser Geschichte zu bleiben.“

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