Prozess in Siegburg Troisdorfer hatte Cannabis-Plantage in der Garage

TROISDORF · Im Juli 2018 fand der Kölner Zoll rund 70 Cannabis-Pflanzen in der Garage eines 50-jährigen Mannes aus Troisdorf. Vor dem Siegburger Schöffengericht musste er sich nun verantworten.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Weil der Kölner Zoll Anfang Juli 2018 rund 70 Cannabis-Pflanzen in seiner Garage in Troisdorf entdeckt hatte, musste sich ein 50-Jähriger am Dienstag vor dem Siegburger Schöffengericht verantworten. Ihm wurde der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Vor Gericht räumte der Troisdorfer ein, von der Plantage in seiner Garage gewusst, die Pflanzen jedoch nicht selbst besessen zu haben. Der Richter hielt seine Ausführungen für glaubhaft und verurteilte den Mann wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zusätzlich muss er die Kosten des Gerichtsverfahrens und die zweier Wirkstoffgutachten des Landeskriminalamts (LKA) tragen.

Der Angeklagte führte aus, dass er die Garage an einen Bekannten aus Polen vermietet hatte, den er über seine Frau kennengelernt habe. Diesem sei sein Lager für Reifen gekündigt worden und er wollte die Garage als neue Lagerstätte nutzen.

Cannabis-Plantage statt Reifenlager

Schnell stellte sich allerdings heraus, dass der Bekannte keine Reifen lagern, sondern eine Cannabis-Plantage anlegen wollte. Darauf habe sich ihr Mandant eingelassen, sagte die Verteidigerin. Der 50-Jährige habe sich zu dem Zeitpunkt in einer schwierigen Situation befunden, da sein mittlerweile verstorbener Vater schwer an Krebs erkrankt war. Mit dem Cannabis wollte er die Schmerzen des Vaters erleichtern. Einen Mietvertrag mit dem Bekannten habe es nicht gegeben. Dieser habe ihm Stromkosten in Höhe von 50 Euro monatlich bar ausgehändigt. Die Pflanzen habe der Bekannte besorgt, der Angeklagte habe jedoch bei der Elektrik für Beleuchtung und Ventilatoren geholfen. Außerdem überprüfte er regelmäßig das Bewässerungssystem.

Trotz dieser Mühen hatten die untersuchten Pflanzen nur eine geringe Qualität. Ein Wirkstoffgutachten des LKA ergab, dass die rund 1300 sichergestellten Gramm Cannabis nur einen sehr geringen THC-Gehalt aufwiesen. „Wenn Amateure so etwas basteln, kommt das dabei heraus“, meinte der Richter. Das laienhafte Vorgehen des 50-Jährigen und sein Geständnis wirkten sich strafmildernd im Urteil des Schöffengerichts aus.

Drogen waren noch nicht im Umlauf

„Mein Mandant hatte vorher noch nie eine Cannabis-Pflanze gesehen und aufgrund der Tatsache, dass das Ganze recht hemdsärmelig aufgebaut wurde, plädiere ich auf ein mildes und gerechtes Urteil“, so die Verteidigerin. Vorbestraft ist der 50-Jährige lediglich wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem standen die Pflanzen erst kurz vor der Ernte, sodass noch keine Drogen in Umlauf gekommen waren. Trotzdem habe der derzeit arbeitsunfähige Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass die Drogen zum Handel gedacht waren, so das Gericht. Wer der polnische Bekannte ist und wo er wohnt, blieb unklar.

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