Bienenlärm in Troisdorf Gericht weist Klage ab

TROISDORF · Im Streit um den Lärm, den Bienen beim Flug über des Nachbars Grundstück machen sollen, hat das Siegburger Amtsgericht am Mittwochnachmittag sein Urteil gesprochen. Es hat die Klage eines Bergheimers gegen seine Nachbarn abgewiesen.

 Der Streit der Nachbarn hat sich an den Fluggeräuschen der Bienen entzündet.

Der Streit der Nachbarn hat sich an den Fluggeräuschen der Bienen entzündet.

Foto: picture alliance / dpa

Beim Ortstermin in Bergheim Ende September hatte Richter Peter Büllesfeld keinen Fluglärm feststellen können - weder auf dem Grundstücke der Beklagten, noch im Garten des Klägers. Und eben das bekräftigte das Siegburger Amstgericht am Mittwoch noch einmal mit seinem Urteil. Es stellte keine "wesentliche Beeinträchtigung" durch "etwaige durch Bienen verursachte Geräusche" fest. Und wies damit die Klage des 76-jährigen Bergheimers gegen seine Nachbarin zurück.

Das Versäumnisurteil von Mai, mit dem die Klage bereits zurückgewiesen wurde, bleibe damit aufrechterhalten, teilte der Sprecher des Amtsgerichtes, Richter Christoph Turnwald, mit. Der Kläger trage die Kosten des Rechtsstreit. Er kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils beim Landgericht Bonn Berufung einlegen.

Wie berichtet, fühlen sich der 76-Jährige und seine Frau durch die Bienen, die vom Nachbargrundstück über ihren Garten fliegen, erheblich gestört. Da eine Verständigung unter den Nachbarn nicht möglich war, war der Fall schließlich vor Gericht gelandet. Da der Kläger in einer ersten mündlichen Verhandlung im Mai eine "wesentliche Beeinträchtigung" nicht konkret genug nachweisen konnte, hatte das Gericht die Klage als Versäumnisurteil zurückgewiesen. Der 76-jährige Bergheimer legte Einspruch ein und es kam Ende September zu einem Ortstermin in Bergheim. Bei dem verschaffte sich das Gericht selbst ein Bild von der Situation.

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