Bonner Landgericht Aggressive Dogge treibt Frauchen in den Ruin

Troisdorf/Bonn · Im Dezember 2012 verletzte eine Dogge einen Zahnarzt schwer. Das Landgericht verurteilt die nicht versicherte Halterin zu 150.000 Euro Entschädigung.

 Eine Dogge hatte im Dezember 2012 einen Mann schwer verletzt.

Eine Dogge hatte im Dezember 2012 einen Mann schwer verletzt.

Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb

Der Zahnarzt und eine Bekannte wollten am 16. Dezember 2012 nur noch ein wenig mit ihren Hunden auf dem Gelände ihres Hundesportvereins in Troisdorf üben. Seitdem ist nichts mehr wie vorher: Die Dogge der Bekannten rannte den Dentisten um und verletzte ihn so schwer, dass er seitdem behindert ist. Er verklagte die Bekannte, und die ist nun ruiniert. Denn das Bonner Landgericht verurteilte die Frau, die nicht versichert war, zu 150.000 Euro Entschädigung und Zahlung aller Folgekosten. Das teilte Landgerichtssprecher Thomas Stollenwerk am Donnerstag mit.

An jenem Tag nahmen der damals 58-jährige Zahnarzt und die Frau, die ebenfalls Mitglied in dem Hundesportverein in Troisdorf-Spich ist, an einer Veranstaltung teil und verabredeten sich anschließend zum freien Training mit ihren beiden Hunden. Während der Hund des Dentisten brav abwartete, rannte die 40 Kilo schwere Dogge der Frau los und rammte mit ihrem Kopf das Knie des Zahnarztes. Der stürzte und fiel voll auf das Gesicht.

Doch die Nasenprellung und Hämatome im Gesicht waren das geringste Problem. Der Mann erlitt einen Trümmerbruch im Knie, in dem überdies ein Knochenteil ganz abbrach. Er musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und operiert werden. Dabei wurde ihm ein Stück Knochen aus der Hüfte gefräst, im Knie eingesetzt und mit 13 Schrauben und einem Titanwinkel fixiert.

Zwölf Tage lag er im Krankenhaus, saß lange im Rollstuhl, bis er mühsam wieder an Krücken gehen lernte. Bis heute braucht er für längere Strecken eine Gehhilfe. Und: Er kann nicht mehr lange stehen, muss Patienten im Sitzen behandeln und braucht immer wieder einen Assistenten. Doch das sind noch nicht alle Folgen, wie er versichert: Seine Hüfte litt unter der Fehlbelastung so, dass er nun ein neues Hüftgelenk braucht. Und in Folge von Bewegungsmangel nahm er so stark zu, dass er Diabetes bekam – mit schmerzhaften Folgen. Und für alle Schäden soll die Halterin der Dogge zahlen, forderte er vor der 13. Bonner Zivilkammer.

Da die beklagte Frau sich nicht gegen die Forderung wehrte, erließ die Kammer gegen sie nun ein sogenanntes Versäumnisurteil: Weil für Luxustiere wie Hunde die Gefährdungshaftung gilt, da die Gefahr schon in der Haltung selbst liegt, muss sie für alle Schäden aufkommen. Das Gericht verurteilte sie zu 118.000 Euro Verdienstausfall des Dentisten, 16.000 Euro Schmerzensgeld und 13.600 Euro Behandlungskosten. Zudem kommen auf sie die bisherigen Operationskosten und alle weiteren hinzu. Ob sie das alles bezahlen kann, ist fraglich.

AZ: LG Bonn 13 O 393/15

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