Angriff auf Friseur in Troisdorf 24-Jähriger ist nach Messerattacke schuldunfähig

Bonn/Troisdorf · Ein 24-jähriger Angeklagter muss wegen akuter Psychose in eine psychiatrische Klinik. Sein 63-jähriges Opfer, das er in Troisdorf mit zwei Stichen lebensgefährlich verletzte, war ein Freund.

 Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt vor dem Bonner Landgericht.

Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt vor dem Bonner Landgericht.

Foto: Ulrike Schödel

Zwei Wochen vor der Wahnsinnstat war er immer seltsamer geworden, wie sich seine Ehefrau im Bonner Mordprozess als Zeugin erinnerte: Ihr Mann fing an, laut mit sich zu reden, sprach mit Bäumen, die ihn angeblich verstanden oder auch mit den Tieren des Nachbarn, mit denen er durch die Wand kommunizierte. Schließlich sprach er immer leiser, flüsterte und verstummte fast, bis er seine Frau aufforderte, ihre Gedanken auf Zettel zu schreiben, weil er sich abgehört fühlte. Der 24-Jährige war nicht mehr in der Realität.

Alle Menschen, da war er sich sicher, wollten ihm etwas Böses. So auch am Morgen des 7. Juli 2018, als er nach Troisdorf aufbrach, um als Friseur zu arbeiten. „Eigentlich wollte er nicht fahren, er hatte so viel Angst“, erinnerte sich seine Frau an den Unglückstag. Dann passierte das Furchtbare: Mit einem Messer attackierte der 24-Jährige den Inhaber des Friseurgeschäfts, der bis dahin sein Freund gewesen war. Zwei Stiche in den Hals – fast tödlich.

Es war fraglos eine Wahnsinnstat. Deswegen hat das Bonner Schwurgericht den angeklagten Kriegsflüchtling am Freitag vom Vorwurf des heimtückischen versuchten Mordes freigesprochen. Wegen einer akuten paranoid-halluzinatorischen Psychose sei er zur Tatzeit schuldunfähig gewesen. Die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik wurde zudem angeordnet.

Mit diesem mörderischen Angriff hatte keiner rechnen können: Alle Zeugen – auch der 63-Jährige, den er liebevoll „Onkel“ genannt hatte – schilderten den jungen Mann als freundlich, mit anständigem Benehmen und immer sehr respektvoll, vor allem Älteren gegenüber. Aber die Kriegerlebnisse in seiner Heimat Syrien, so die Kammervorsitzende Anke Klatte im Urteil, haben ihn bis nach Deutschland verfolgt und seien Auslöser für die Erkrankung gewesen: Der Angeklagte habe „live erlebt, was wir nur vom Fernseher kennen.“

Die Bilder der Zerstörung, die 2012 auch seine Stadt erreicht hatten, haben ihn nicht mehr losgelassen. Er habe zu viel Leid, Blut und Tote gesehen, hatte er im Prozess erzählt. Und seine Frau berichtete, dass er stets wissen wollte, wie es zu Hause weitergehe und darunter sehr gelitten habe. Zwei Wochen vor der Tat kam die Nachricht, dass ein guter Freund getötet worden sei. „Das war zu viel.“

Mit Drogen und Alkohol habe er versucht, „die vielen schlimmen Dinge, die ich gesehen habe“, zu vergessen. Die Drogen jedoch halfen nicht. In seinem Kopf war alles noch schlimmer geworden. Aber er konnte den Konsum und den Wahnsinn nicht mehr stoppen, obwohl er es unbedingt wollte. Denn im Mai wurde der gemeinsame Sohn geboren. Wie schlimm es jedoch um ihn stand, wurde erst in der U-Haft diagnostiziert. Da schlug er bereits den Kopf gegen die Wand und berichtete von Stimmen und Geistern.

Der Sohn wird jetzt lange auf seinen Vater warten müssen. Denn die Behandlung stünde erst am Anfang, so die vorsitzende Richterin, auch wenn die Medikamente bereits wirken würden. Aber es sei eine Chance.

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