Zivilprozess Bonner Landgericht Tennisclub zahlt 4800 Euro an verletztes Ehepaar

Bonn/Siegburg · Mann und Frau stürzen in der Dunkelheit über eine unbeleuchtete Treppenanlage und verletzen sich schwer. Die Beleuchtung auf Siegburger Clubgelände ist laut Gericht unzureichend.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Dieser unerwartete Sturz in die Leere: Immer und immer wieder erlebt Andrea G. die Szene. Am Abend des 8. Januar 2016 war die 43-jährige Bankkaufrau mit ihrem Lebensgefährten im Clubhaus des Tennisvereins Blau-Weiß Siegburg eingeladen. Ein Verwandter feierte dort seinen 60. Geburtstag.

Nach Mitternacht brach das Paar auf, draußen war es stockfinster. Sämtliche Lampen am Weg waren erloschen. Das Paar wusste nur, dass es vom Clubhaus zum Parkplatz immer geradeaus ging. „Ausgeblendet“ hatten sie, dass sich auf dem Weg eine Treppe mit sechs Stufen befindet. Beide stürzten gemeinsam. „Ich höre heute noch das Klatschen unserer Körper auf dem Asphalt“, erinnerte sich Andrea G. am Freitag im Prozess vor dem Bonner Landgericht.

Auch an die gemeinsame Stille danach und die Frage ihres 43-jährigen Mannes Dirk S. in der Dunkelheit: „Alles in Ordnung?“ Natürlich war nichts in Ordnung.

Vor der 1. Zivilkammer hat das Paar den Tennisclub auf insgesamt 10.500 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Dirk S. war ungebremst mit dem Kopf aufgeschlagen, sein Nasenbein war gebrochen, das ganze Gesicht blutete. Andrea G. erlitt einen Außenbandriss und Knochenabsplitterungen am linken Fuß. Bis heute seien ihre Schmerzen groß. Der Heilungsprozess sei immer noch nicht abgeschlossen.

Der Vorwurf der Kläger: Wegen mangelnder Beleuchtung habe der Tennisclub seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der Verein, der an diesem Abend das Clubhaus für 200 Euro vermietet hatte, sieht sich zu Unrecht in die Verantwortung genommen. „Das ganze Lebensrisiko kann nicht komplett auf uns abgewälzt werden“, so der Verein. Wofür tatsächlich keiner etwas konnte und was weder Tennisclub noch Partyveranstalter wussten: Der Vorpächter des Clubhauses hatte eine Schaltzeituhr installiert, die ab Mitternacht das Gelände ins Dunkel taucht.

„Großes Pech in alle Richtungen“, fasste es Richter Walter Cuno zusammen. Dennoch hafte der Tennisverein wegen der auch ansonsten „unzureichenden Beleuchtung“ für die Folgen des Sturzes. Aber auch die Kläger treffe ein Mitverschulden: „Wenn es dunkel ist und man nichts sieht, dann kann man nicht einfach blind losmarschieren.“ Die Parteien einigten sich auf den Vergleichsvorschlag der Kammer. Der Club zahlt nun 4800 Euro an die Kläger. Die Vorstellung eines aufwendigen und teuren Prozesses mit Zeugen, Gutachter und Ortstermin ließen Andrea G. und Dirk S. am Ende zustimmen. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig. Die Haftpflichtversicherung des Tennisclubs muss noch zustimmen.

AZ: LG Bonn 1 O 327/16

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