Brandbrief an die Politik Kämmerer senden Hilferuf wegen Flüchtlingskosten

Rhein-Sieg-Kreis · Die Kosten für die Flüchtlinge belasten die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, die eine Klage gegen das Land NRW prüfen. Außerdem bitten sie Bundes- und Landtagsabgeordnete um Hilfe.

 Die Kosten für die Flüchtlinge erdrücken die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis

Die Kosten für die Flüchtlinge erdrücken die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis

Foto: dpa

Mit einem „Hilferuf“ haben sich die Kämmerer der Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis an die Bundes- und Landtagsabgeordneten aus der Region gewandt. Hintergrund ist die Sorge um die finanzielle Zukunft der Kommunen, heißt es in dem Brief, den auch der General-Anzeiger erhalten hat. Unterzeichnet hat ihn Klaus Strack, der Sprecher der Kämmerer im Kreis.

Die Kämmerer sehen „dunkle Wolken am stahlblauen Himmel“ aufziehen. Trotz intensiv sprudelnder Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren sei es nur einem Bruchteil der Kommunen gelungen, nachhaltig ausgeglichene Jahresabschlüsse vorzulegen. Und in den kommenden Jahren sei eine Abflachung der Konjunktur zu erwarten – deute man die aktuellen Anzeichen, so Strack weiter. Sorgen bereiten den Kommunen vor allem die Kosten für Flüchtlinge.

So gebe es bei der Kostenübernahme für Flüchtlinge im Verfahren seit Jahren unterschiedliche Auffassungen zwischen den Kommunen und dem Land. Laut dem Sprecher ergab die letzte Evaluierung des Asylbewerberleistungsgesetzes einen notwendigen Beitrag von 12.900 Euro pro Person und Jahr. „Tatsächlich erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nur einen Betrag in Höhe von 10.392 Euro pro Person und Jahr“, schreibt Strack. Den Rest hätten die Städte und Gemeinden zu tragen. „Dies kann so nicht hingenommen werden. Insofern überlegen wir derzeit, gegen das Land im Wege einer Klage vorzugehen.“

Als weiteres Ärgernis nennen die Kämmerer, dass das Land keine Aufwendungen für geduldete abgelehnte Asylbewerber erstattet. Zudem beabsichtige der Bund, sich langfristig aus der Finanzierung der Kosten der Unterkunft zurückziehen. Und es sei noch unklar, ob die Städte und Gemeinden auch für die Jahre ab 2020 mit einer Integrationspauschale rechnen dürften. Wie sich diese Umstände auf die Kommunen auswirken könnten, zeigt er am Beispiel Niederkassel auf: Auf 3,343 Millionen Euro beliefen sich die Kosten pro Jahr, die dadurch an der Stadt hängen bleiben würden.

„Auf dieser Grundlage würde nur noch eine (unzureichende) Kostenerstattung für den immer kleiner werdenden Kreis der Flüchtlinge im Verfahren geleistet“, heißt es in dem Schreiben. Bei der Existenzsicherung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die dann nahezu vollständig von den Kommunen zu finanzieren wäre. Und weiter: „Sollte die Finanzierung der Aufwendungen für Flüchtlinge so wie geplant realisiert werden, würde durch Bund und Land ein fatales Signal ausgesendet, das den sozialen Frieden in den Kommunen gefährdet.“

Darüber hinaus kritisieren die Kämmerer in dem Brief die Anhebung der fiktiven Hebesätze durch das Land sowie die Zusatzbelastungen, die aufgrund der Reform des Kinderbildungsgesetzes auf die Städte und Gemeinden zukommen könnten. Strack bittet deshalb die Abgeordneten im Zuge der anstehenden Gesetzgebungsverfahren in Bund und Land – vor allem zum Thema Flüchtlinge –, den Städten und Gemeinden aktiv zu helfen. ⋌

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