Prozess vor dem Amtsgericht Siegburger Messerstecher-Prozess wird neu aufgerollt

Siegburg · Ein Ladendieb auf der Flucht soll einen Detektiv verletzt haben. Das Gericht will klären, ob der Angeklagte das Taschenmesser bereits aufgeklappt hatte oder nicht.

Neu aufgerollt werden muss der Prozess gegen einen zur Tatzeit 32-Jährigen aus Georgien. Dem Mann wird vorgeworfen, am 11. Januar in Siegburg in einer Parfumerie sieben Parfum-Flaschen im Wert von rund 600 Euro gemeinsam mit seiner Ehefrau entwendet zu haben. Dabei soll der Angeklagte ein Taschenmesser griffbereit bei sich geführt haben.

Ein Ladendetektiv hatte den Diebstahl beobachtet und das Paar beim Verlassen des Geschäftes angesprochen. Daraufhin griff der Georgier den Detektiv laut Anklage an und flüchtete. Nach einer kurzen Verfolgung soll er auf den Detektiv eingestochen haben. Der erlitt Schnittverletzungen an den Armen.

Bei den Ermittlungen wurde auch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR) angefordert. Dabei fielen aber die letzten beiden Silben des Nachnamens weg, sodass ein BZR-Auszug beim Gericht ankam, der keinerlei Einträge aufwies. Der Fehler wurde entdeckt, und kurz vor der gestrigen Verhandlung kam der richtige Auszug bei Gericht an. Darin vermerkt sind vier weitere Straftaten mit ähnlichen Vergehen.

Das wirkt sich zum einen auf die Strafbemessung aus, zum anderen soll noch geklärt werden, ob der Angeklagte das Taschenmesser bereits aufgeklappt hatte oder nicht. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Prozess neu aufgerollt, dann aber nicht mehr vor dem Einzelrichter, sondern vor einem Schöffengericht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort