Prozess vor dem Amtsgericht Sankt Augustiner kaufte Falschgeld im Darknet

Siegburg · Das Siegburger Amtsgericht verurteilt einen 24-Jährigen zu einer Geld- und Bewährungsstrafe. Der Angeklagte bezahlte Handys mit 50-Euro-Scheinen aus dem Tintenstrahldrucker.

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Zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung und 60 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilte das Siegburger Amtsgericht einen 24-jährigen Mann wegen Geldfälschung und Betrugs in zwei Fällen. Im Juni dieses Jahres stieß der damals arbeitslose Zlatan H. aus Sankt Augustin auf ein YouTube-Video, welches sich mit Geldfälschung, Bitcoins und dem Darknet beschäftigte.

Aus der eigenen Geldnot heraus recherchierte der 24-Jährige weiter und wurde bei Google fündig. Dort entdeckte er eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man ins Darknet gelangt, sich ein Bitcoin-Konto anlegt, und an Falschgeld gelangt. Zlatan H. bestellte sich im Darknet mehrere gefälschte 50-Euro-Scheine aus den Niederlanden und ließ sich diese an ein Postfach schicken, welches auf den Namen einer Bekannten registriert war.

Am 19. Juni kaufte sich der 24-Jährige ein Handy im Wert von 500 Euro von einem in Bergisch Gladbach wohnhaften Mann. Bei dem Kauf mischte Zlatan H. vier gefälschte Geldscheine unter die zu zahlenden 500 Euro. Denselben Vorgang wiederholte er kurz danach bei einer Frau aus Neuss. Ihr kaufte er ebenfalls ein Handy im Wert von 260 Euro ab, wobei er unter anderem mit drei gefälschten 50-Euro-Scheinen zahlte. Am 29. Juni unterlief einem Postboten beim Austragen einer neuen Lieferung für Zlatan H. ein Fehler. Anstatt den Brief in das Postfach zu werfen, gab er ihn an der nahe gelegenen Esso-Tankstelle ab. Da der Tankwart keinen Brief erwartete, öffnete er ihn und informierte beim Anblick der 40 Banknoten die Polizei. Mit einem Prüfverfahren der Bundesbank wurde festgestellt, dass die gefälschten 50-Euro-Scheine mit einem Tintenstrahldrucker produziert worden waren. Über einige Umwege konnten die Bestellungen des Falschgeldes auf Zlatan H. zurückverfolgt werden.

Dieser arbeitet inzwischen Teilzeit als Verkäufer in Sankt Augustin und besucht in Siegburg die Abendschule. Der 24-Jährige will sein Abitur nachholen und strebt ein kaufmännisches Studium an. „Ich möchte meinen Weg weitergehen und die Schule beenden“, betont Zlatan H., als er sich vor Gericht entschuldigt. Den Geschädigten zahlte er noch im Gerichtssaal die insgesamt 350 Euro Schulden zurück und bat um Verzeihung. Aufgrund seiner Einsicht entschied Richter Ulrich Wilbrand, den Fall als minderschwer einzuordnen.

„Dennoch erforderte die Tat eine Portion kriminelle Energie und Organisation“, begründete er sein Urteil. Das setzt sich zusammen aus jeweils sechs Monaten Freiheitsstrafe für Betrug und Geldfälschung in zwei Fällen und zwei Jahre auf Bewährung. Die Geldstrafe ist wegen versuchter Geldfälschung zu zahlen.

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