Gerichtsurteil Niederkasseler Handwerker wegen Unfallflucht verurteilt

SIEGBURG · Weil er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte, verurteilte Richterin Kristin Stilz jetzt einen Handwerker aus Niederkassel zu einer Strafe von 20 Tagessätzen zu je 35 Euro. Damit blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Tagessätze zu je 40 Euro verlangt hatte.

 Weil er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte, wurde ein Handwerker aus Niederkassel verurteilt.

Weil er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte, wurde ein Handwerker aus Niederkassel verurteilt.

Foto: picture alliance / dpa

Der Mittvierziger hatte am Abend des 20. Oktober 2015 in Ranzel auf dem Parkplatz einer Gaststätte rangiert und war dabei gegen einen Kleinwagen gestoßen. Zeugen hatten das beobachtet und zu Protokoll gegeben, der Vorfall habe so um 21 Uhr herum stattgefunden, der Fahrer eines Transporters sei dann ausgestiegen und auch in die Gaststätte gegangen, wohl um den Vorfall zu melden. Ein Fahrzeugkennzeichen hatte niemand notiert, der Fahrer konnte auch nicht beschrieben werden. Der Schaden am Kleinwagen belief sich auf rund 1900 Euro.

Der Angeklagte ging am nächsten Tag zur Polizei und meldete dort den Verlust eines Stoßstangenteils. Das habe er gesucht, weil er Sorgen hatte, dass jemand darüberfährt oder sonst wie Schaden nehmen könnte. Einen Unfall habe er jedenfalls nicht bemerkt.

Im Prozess ging es nun darum, ob er den Unfall bemerkt haben könnte oder nicht. Zeugen aus der Familie des Angeklagten wie auch sein Verteidiger bauten darauf, dass der Angeklagte zu der von den anderen Zeugen angegebenen Zeit zu Hause war. Ein Sachverständiger indes erläuterte, dass der Angeklagte möglicherweise doch den Aufprall bemerkt haben könnte. Allenfalls könnte es sein, dass er in dem Moment des Anstoßes auch gebremst habe. Dann hätte er den Aufprall nicht bemerkt.

Die Staatsanwaltschaft jedenfalls hielt die Zeitangaben für nicht relevant. „Das muss man als Anhaltspunkt sehen“, plädierte die Staatsanwältin. Und schließlich sei er ausgestiegen und Richtung Gaststätte gegangen. Zugute hielt sie dem Angeklagten, dass er nicht vorbestraft und selbst zur Polizei gegangen ist. Darum forderte sie die Strafe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro. Der Verteidiger plädierte indes auf Freispruch, verwies auf die unterschiedlichen Zeiten, wann der Vorfall gewesen sein soll und darauf, dass sich sein Mandant „treuherzig bei der Polizei“ gemeldet habe.

Das half alles nichts, und Richterin Stilz legte die Strafe etwas niedriger fest.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort