Kommentar zur Flucht des Siegburger Straftäters Nicht zuständig?

Meinung | Siegburg · Um Information war es im Falle des flüchtigen Straftäters von Siegburg schlecht bestellt. Es ist Nachholbedarf vorhanden, wenn die Polizei die Informationshoheit behalten und nicht etwa der Gerüchteküche das Feld überlassen will.

Polizisten, die sich einen Fernsehkrimi ansehen, sagen: So ist es in Wirklichkeit gar nicht. Ähnlich geht es Journalisten, die im Film oft klischeehaft negativ dargestellt werden. Auch wir sagen: So ist es doch gar nicht. Wenn wir recherchieren, geht es nicht um Sensation, sondern um Information.

Darum war es im Falle des flüchtigen Straftäters von Siegburg aber schlecht bestellt: Am Donnerstagabend um 17.30 Uhr riss sich der Verurteilte am Siegburger Amtsgericht los und flüchtete. Es folgten Warnschüsse der Vollzugsbeamten und ein Großeinsatz der Polizei. Bürger in der Siegburger Innenstadt waren beunruhigt, in den Sozialen Medien schossen die Gerüchte ins Kraut. Anrufe der Presse bei der Polizei wurden allerdings abgeblockt. Irgendwann hieß es: „Nicht zuständig, wenden Sie sich an die JVA.“ Auch dort Stillschweigen.

Dabei hätte die Bevölkerung Bedarf an Informationen gehabt. Zeugen hätten wertvolle Hinweise geben können, wenn ein Foto schnell verfügbar gewesen wäre. Die erste belastbare Aussage kam in schriftlicher Form um 20.27 Uhr von JVA-Anstaltsleiter Wolfgang Klein. Danach war er auf Tauchstation. Am Freitag gab es von dort keine weiteren Informationen mehr.

Immerhin: Die Polizei veröffentlichte um 14.04 Uhr ein Foto des Flüchtigen. Reichlich spät! Sicher ist zu respektieren, dass der behördliche Gang seine Zeit braucht. Aber leider nutzen Straftäter heutzutage auch moderne Medien und sind damit oft viel schneller unterwegs als die verfolgenden Behörden. Da ist Nachholbedarf vorhanden, wenn die Polizei die Informationshoheit behalten und nicht etwa der Gerüchteküche das Feld überlassen will.

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