Neunkirchen-Seelscheid Nachbarschaftsstreit eskaliert und landet vor Gericht

Siegburg · Ein 41-jähriger Angeklagter soll seinen Nachbarn attackiert und mit dem Tod gedroht haben. Das Siegburger Amtsgericht stellte das Verfahren am Freitag allerdings ein.

Was passiert, wenn Nachbarschaftsstreitigkeiten ausufern, zeigte am Freitag eine Verhandlung vor dem Siegburger Amtsgericht. Ein 41-Jähriger aus Neunkirchen-Seelscheid soll laut Anklageschrift im Januar 2018 seinen Nachbarn an den Haaren auf den Boden gezogen und mit dem Gesicht ins Gras gedrückt haben, während er drohend einen Hammer in der Hand gehalten haben soll.

Er soll damit gedroht haben, seine Freunde zu Hilfe zu rufen: „Die machen dich kalt und verscharren dich“, heißt es in der Anklage. Zu der Auseinandersetzung soll es gekommen sein, weil der Angeklagte seinem Nachbarn verboten habe, mit dem Traktor auf einen Wirtschaftsweg zu fahren. Weil am Ende der Verhandlung Aussage gegen Aussage stand, stellte der Richter das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.

„Ich habe ihn weder geschlagen noch Morddrohungen geäußert“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Sein 68-jähriger Nachbar habe vielmehr auch mit anderen aus der Nachbarschaft Probleme. „Er fährt immer mit Absicht über den Grünstreifen neben dem Wirtschaftsweg und hat auch schon einen meiner Bäume damit kaputt gemacht“, sagte der 41-Jährige.

„Ich habe das vom Fenster aus gesehen und dachte, jetzt reicht's“. Dann sei er ins Auto gestiegen und seinem Nachbarn hinterhergefahren, um ihn zur Rede zu stellen. „Er stand mit einem Hammer auf seiner Wiese und meinte: Ich schlag dir den Schädel ein“, sagte der Angeklagte. Den Hammer habe er seinem Nachbarn abgenommen und ins Feld geworfen. „Dann war das Thema für mich erledigt“. Anschließend habe sein Nachbar die Polizei verständigt. Anders schilderte es der 68-Jährige: „Er hat mich immer wieder geschüttelt und mich mit dem Hammer bedroht“.

Vier Monate später soll so etwas erneut passiert sein. Er sei dem 68-Jährigen in den Wald gefolgt, weil er mit Fotos beweisen wolle, dass dieser Grünschnitt unsachgemäß entsorgte, erklärte der 41-Jährige. Nachdem das erledigt war, sei er wieder weggefahren. Der Nachbar wiederum schilderte dem Richter, der Angeklagte sei auf ihn zugesprungen und habe versucht, ihn durch die offene Windschutzscheibe zu schlagen. „Das höre ich heute zum ersten Mal“, sagte der Richter dazu.

Das stehe so auch nicht in der Anklage. „Für mich ist überhaupt nicht ersichtlich, warum der Angeklagte sie angreifen sollte“, so der Richter. „Ich habe gewisse Zweifel an Ihrer Aussage“, sagte er zum 68-Jährigen. Auch der Angeklagte habe wahrscheinlich nicht ganz die Wahrheit gesagt, meinte der Richter. 250 Euro muss der 41-Jährige jetzt an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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