Vor 30 Jahren Mordfall Britta Matthäus bis heute ungeklärt

SIEGBURG · Helga und Manfred Matthäus erinnern sich genau an den 23. Februar 1984. Es war der Tag, der ihr Leben verändert hat.

Vor ihnen liegt ein schlichter gelber Aktenordner, voll mit Erinnerungen an eine unfassbare Tat, die sich vor genau 30 Jahren ganz in der Nähe ihres Eigenheims in Siegburg-Kaldauen zugetragen hat: der Mord an ihrer Tochter Britta, die damals die Siegburger Realschule besuchte. Bis heute ist der Fall nicht aufgeklärt.

Die Eheleute haben in dem Ordner alle Zeitungsausschnitte gesammelt, die den Mord schildern, auch den späteren Gerichtsprozess gegen den Angeklagten. Scheinbar emotionslos erzählt das Ehepaar vom Hoffen und Bangen, als an dem jenem Donnerstag im Februar 1984 ihre damals 15-jährige Tochter nicht von der Schule nach Hause kam, von der vergeblichen Suche nach ihr; sie berichten von der Nachricht ihres gewaltsamen Todes, von den Ermittlungen, dem Prozess vor dem Bonner Schwurgericht, dem für sie unbegreiflichen Freispruch des Tatverdächtigen und ihrem Leben danach.

Das alles könne man nicht vergessen, sagt Helga Matthäus. "Das nimmt man mit ins Grab." Ehemann Manfred (72) nickt stumm. Sie sind nicht gefühllos, sondern gefasst, haben begriffen, dass das Leben weitergehen muss. Vor allem ihr Mann sei zeitweise wie gelähmt gewesen, habe das Haus nicht mehr verlassen, berichtet die heute 71-Jährige.

Aber sie haben noch eine weitere Tochter. "An die mussten wir denken." Sie war zwölf Jahre alt, als ihre Schwester ermordet wurde. Das Verbrechen und der Verlust haben auch sie geprägt. Nach dem Schicksalsschlag musste die Familie noch Telefonterror ertragen. Sogar eine Fangschaltung sei eingerichtet worden, beschreibt Helga Matthäus die schlimme Zeit. Da hätten Menschen angerufen, die Britta noch gesehen haben wollten, obwohl sie nachweislich tot war. Manche wollten auch einfach nur ihre Neugierde befriedigen.

Gefunden wurde die Leiche von Britta Matthäus am 25. Februar 1984 im Fichtenwald zwischen dem Friedhof und "Haus zur Mühlen", zwei Tage nach dem spurlosen Verschwinden des Mädchens. Zwei Jungen, die mit ihrem Schäferhund durch den Wald streiften, entdeckten sie in einem Erdloch.

Die Leiche war bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, nur ein Stück von einem Bein war unversehrt. Dem damaligen Siegburger Kripo-Chef, Bodo Hans, inzwischen Pensionär, ist dieser Tag noch sehr präsent. Er war damals einer der Ersten am Tatort. "Das war ein Fall, der unter die Haut ging", sagt Hans. "Wir haben sofort die zuständige Bonner Mordkommission, Gerichtsmedizin und Staatsanwaltschaft benachrichtigt."

Fünf Stunden dauerten die Ermittlungen vor Ort, ein 36 Mann starker Zug der Bereitschaftspolizei aus Brühl mit vier Hundeführern durchkämmte das Waldstück nach Spuren. In den Tagen und Wochen danach wurden zahllose Vernehmungen durchgeführt, auch an der Realschule. Groß war die Anteilnahme, als das Mädchen am 8. März 1984 zu Grabe getragen wurde.

Im April schließlich nahm die Polizei einen Tatverdächtigen aus Siegburg fest. Es handelte sich um einen 23-jährigen Anstreicher, der mit 17 Jahren seine damals 13-jährige Freundin getötet und 1978 eine fünfjährige Jugendstrafe erhalten hatte. Im Fall der ermordeten Britta geriet er durch eine Rasterfahndung ins Visier der Ermittler. Er hatte einige Tage vor der Tat und am Tattag an der Hauptstraße in Kaldauen eine Wohnung tapeziert und war laut Zeugen auch in der Nähe des Tatorts einige Male gesehen worden.

Obwohl vieles für ihn als Täter sprach, wies er die Tat immer von sich. Sein Pflichtverteidiger Wolfgang Radermacher ist nach wie vor überzeugt, dass Staatsanwaltschaft und Polizei sich "zu früh ausschließlich auf den Anstreicher als Täter festgelegt" haben. Er erhebt auch heute noch Vorwürfe gegen die Ermittler: "Die Kriminalpolizei hat aus umfangreichen Spurenakten nur diejenigen Spuren und Zeugen herausgefiltert, die für eine mögliche Täterschaft des Angeklagten sprachen."

Einen "Skandal" nennt er in diesem Zusammenhang, dass die Kriminalpolizei nicht die gesamte Spurenakte an die Staatsanwaltschaft und das Gericht weitergeleitet hatte. Daraus habe sich auch eindeutig ergeben, dass Zeugen Britta noch gesehen hatten, als sie schon tot gewesen sein sollte.

Radermacher erinnert sich, dass Staatsanwaltschaft und Gericht "äußerst verärgert" darüber gewesen seien, dass die Polizei nur belastende, aber keine entlastenden Spuren gegen seinen Mandanten vorgelegt habe. Aufgrund unzureichender Beweislage musste der Angeklagte freigesprochen werden. "Die Indizienkette ist immer nur so gut wie ihr schwächstes Glied", sagt Radermacher.

Er fragt sich aber heute noch, warum nicht andere Spuren verfolgt wurden. "Wer hat zum Beispiel die Grube ausgehoben, in der die Leiche gefunden wurde? Haben diese Personen etwas beobachtet?" Den Vorwurf einseitiger Ermittlungen weist der heutige Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender zurück. "Ich sehe keine Anhaltspunkte, die damals ein anderes Vorgehen gerechtfertigt hätten." Die Akten liegen der Staatsanwaltschaft noch vor, jedoch gibt es im Moment keinen Anlass für erneute Ermittlungen.

Für Helga und Manfred Matthäus bleibt unterdessen quälende Ungewissheit. "Da läuft einer immer noch frei herum", klagen sie - und wollen nur eines: Dass der wahre Täter gefasst wird, um endlich abschließen zu können.

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