Flughafen Köln/Bonn Lärmgegner: Urteil ist wegweisend

KÖLN/BONN · Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche (der GA berichtete). Flughafen-Anwohner hatten in der Revisionsverhandlung erfolgreich gegen die Erweiterung des Vorfelds geklagt.

"Dieses mit langem Atem im Sinne aller Betroffenen erstrittene Urteil sollte jetzt dazu führen, dass die langjährig (...) geübte Praxis des Verkehrsministeriums - Baugenehmigungen sozusagen vom Negativtestat-Block im Abreißverfahren durchzuwinken - der Vergangenheit angehört", sagte Wolfgang Hoffmann von der Lärmschutzgemeinschaft.

Stilllegung des Flughafens könnte gefordert werden

Die Entscheidung könnte nach Ansicht der Fluglärmgegner sogar "wegweisende" Wirkung haben: "Erstmals wird höchstrichterlich vorgegeben, dass eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung und Genehmigung auch bei Flughäfen ernste Konsequenzen hat", so Hoffmann. Die Lärmschutzgemeinschaft forderte den Flughafen auf, "den Betrieb auf der Erweiterungsfläche umgehend einzustellen".

Das NRW-Verkehrsministerium müsse seinerseits die Nutzung untersagen. Gegebenenfalls könnte laut Urteil sogar eine Stilllegung des Airports verlangt werden, bis die Genehmigung erteilt sei.

Die Kläger waren gegen einen Bescheid des Landesverkehrsministeriums vor Gericht gezogen, der die Erweiterung des Vorfeldes als nicht genehmigungspflichtig ausgewiesen hatte. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Flughafen-Anwohnern bereits in Teilen Recht gegeben.

Der Flughafen will nun die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, wie Sprecher Walter Römer dem GA sagte. Daraus würden "die weiteren notwendigen Schritte" abgeleitet werden. Auf den Flugbetrieb habe die Entscheidung "keine unmittelbaren Auswirkungen".

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