Die Angst läuft mit Hundeattacke verunsichert Jogger im Siegburger Wald

Siegburg · Die Bisswunde ist verheilt, doch seit dem Angriff eines Hundes ist dem Siegburger Richard Jansen beim Joggen mulmig zumute. Und er ist sauer. Denn seine Anzeige gegen den Hundehalter bei Polizei und Stadt verlief im Sande.

 Risiko für Jogger: Hundebesitzer dürfen ihre Tiere im Wald ohne Leine laufen lassen – solange sie sie im Griff haben.

Risiko für Jogger: Hundebesitzer dürfen ihre Tiere im Wald ohne Leine laufen lassen – solange sie sie im Griff haben.

Foto: dpa

Schon als Richard Jansen die Hunde auf seiner Joggingrunde überholte, beschlich ihn ein ungutes Gefühl. Einem der Tiere, so erinnert sich der 57-jährige Siegburger, war das Maul mit einer Art Gurt zugebunden. Kurz darauf stand der Hund mit dem Beißschutz plötzlich vor ihm und sprang ihn an. „Ich habe mich unglaublich erschrocken“, berichtet Jansen. Der Hund versuchte zu schnappen, erwischte ihn mit einem Zahn am Knie. Trotz des zugebundenen Mauls hinterließ der Angriff eine kleine Fleischwunde. Jansen rief den Halter um Hilfe. „Er pfiff den Hund zurück und sagte nur: 'Das macht er normalerweise nicht'“, so Jansen.

Die Wunde ist längst verheilt, doch auch acht Monate nach dem Angriff kann der Bankkaufmann den Vorfall nicht vergessen. „Was, wenn der Hund irgendwann eine andere Person erwischt, was wenn es dann ein Kind ist?“, fragt er sich. Daher hat er sich schon kurz nach dem Vorfall an die Behörden gewandt. Passiert ist seitdem nichts. Auf eine Antwort des Ordnungsamtes der Stadt Siegburg und der Stadt Bonn wartet er vergebens. „Ich fühle mich im Stich gelassen“, so Jansen. „Ich weiß bis heute nicht, ob dem Fall wirklich nachgegangen wurde.“

Ein Polizeibeamter verweist ihn ans Ordnungsamt

Rückblende: Noch unter dem direkten Einfluss des Erlebten ruft der 57-Jährige bei der Polizei in Siegburg an. Er schildert den Fall und möchte Anzeige erstatten. Zu seiner Überraschung verweisen ihn die Polizisten jedoch an das Ordnungsamt der Stadt Siegburg. Als Grund wird ihm mitgeteilt: Vor einer Anzeige müsse die Stadt zunächst prüfen, ob der Halter verpflichtet gewesen war, den Hund anzuleinen. Hundebesitzer müssen ihre Tiere auf Waldwegen nicht anleinen, solange sie sich im Einflussbereich des Hundeführers aufhalten. Anders liegt der Fall allerdings bei als „gefährlich“ eingestuften Tieren.

Am 6. April, am Tag nach der Hundeattacke, meldet sich Jansen bei der Stadt Siegburg. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes versichert ihm, dass überprüft werde, ob es sich bei dem Tier aus dem Wald um einen „gefährlichen Hund“ handelt. Als er Ende Juni und trotz Nachfrage noch immer keine Informationen erhält, reicht Jansen eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Erst jetzt erfährt er den Stand der Untersuchung: Da der Halter in Bonn wohne, sei das dortige Ordnungsamt zuständig. Der Fall sei dorthin weitergeleitet worden, teilt ihm die Stadt Siegburg mit.

„Wir bedauern den Biss und die Folgen für Herrn Jansen“, sagt Jan Gerull, Pressesprecher der Stadt Siegburg, auf GA-Anfrage. Wann die erste Mitteilung an die Bonner Kollegen ging, lasse sich nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Die Beschwerde sei daher abgewiesen worden. Der Fall ist nach Auskunft der Stadt in einer Zeit aufgelaufen, in der das Ordnungsamt neu aufgestellt wurde. „Daher ist die zeitnahe Weitersendung an die zuständige Bonner Verwaltung versäumt worden“, so Gerull. Der Stadt Siegburg werden nach eigenen Angaben im Jahr drei bis vier Fälle möglicher gefährlicher Hunde gemeldet, die schließlich an das Kreisveterinäramt weitergeleitet werden.

Ordnungsämter in Bonn und Siegburg blieben untätig

Fest steht indes: Spätestens seit Juli liegt der Fall in der Zuständigkeit der Stadt Bonn. Das dortige Presseamt teilt auf GA-Anfrage lediglich mit, dass der Vorgang durch die Ordnungsbehörde bearbeitet worden sei. Was das heißt, ob und wann die Überprüfung stattfand, ließ die Stadt Bonn unbeantwortet.

„Da wir nun erfahren haben, dass Herrn Jansen bislang niemand half, haben wir den Kontakt mit den Bonner Kollegen erneut aufgenommen“, sagt Gerull. Geholfen hat das offenbar nicht: Bei Richard Jansen hat sich bislang niemand der Bonner Ordnungsbehörde gemeldet. Zur Anzeige werde er den Fall jetzt wohl nicht mehr bringen. „Mir geht es mittlerweile nicht mehr um Schadenersatz und ich will dem Tier ja nichts Böses. Ich will nur, dass man sich dort sicher bewegen kann“, erklärt Jansen.

Ob und wann er ein Ergebnis der Überprüfung erfährt, ist weiter unklar. Die Stadt Bonn gibt hierzu auch auf Nachfrage des General-Anzeigers keine Antwort und verweist auf den Datenschutz. Auch der Polizei Siegburg ist der Fall nicht bekannt. Konsequenzen muss der Hundehalter, sollte er fahrlässig gehandelt haben, daher wohl nicht befürchten.

Gleichzeitig stellt Stefan Birk, Pressesprecher der Polizeibehörde klar, dass Hundeattacken immer zur Anzeige gebracht werden können. „Grundsätzlich besteht bei einem Hundebiss der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung“, so Birk. Wieso die Beamten im Fall von Richard Jansen anders handelten, könne die Polizei heute nicht mehr nachvollziehen. Der 57-Jährige joggt inzwischen wieder auf der Strecke durch den Siegburger Wald. Doch ein mulmiges Gefühl und ein erschüttertes Vertrauen in die Behörden bleiben.

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