Anleinpflicht für Vierbeiner Hunde dürfen auf Waldwegen frei laufen

Rhein-Sieg-Kreis · Ein GA-Leser beschwert sich über den Rhein-Sieg-Kreis und weist darauf hin, dass die Anleinpflicht für Hunde nur abseits befestigter Wege gilt. Auf den Wegen im Wald außerhalb von Naturschutzgebieten dürfen Vierbeiner frei laufen. Das ist in der Mitteilung des Veterinäramtes missverständlich formuliert worden.

Wer mit seinem Hund im Wald spazieren geht, hat dafür Sorge zu tragen, dass er den Vierbeiner unter Kontrolle hat. Abseits der Waldwege bedeutet dies, dass der Hund angeleint sein muss. Auf Waldwegen hingegen dürfen die Tiere auch ohne Leine laufen.

Wie berichtet, hatte das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an Hundehalter appelliert, die Anleinpflicht im Wald zu beachten. Gerade jetzt, wo viele Wildtiere ihren Nachwuchs auf die Welt brächten und frei laufende Hunde eine potenzielle Gefahr darstellten. Dass diese Pflicht nur außerhalb der Wege gilt, ging aus der Kreismitteilung nicht hervor.

Ein Leser hat darauf hingewiesen. Die Mitteilung des Veterinäramtes würde in dieser Form Aggressionen gegen Hundebesitzer nähren, die ihre Tiere unangeleint auf Waldwegen laufen lassen. Auch er sei in der Vergangenheit diesbezüglich auf unfreundliche Weise von anderen Waldbesuchern angesprochen worden.

„Wir hätten die Mitteilung in der Tat deutlicher verfassen können“, hieß es dazu vom Kreispresseamt auf Nachfrage. Keinesfalls wolle man aber bewusst falsche Tatsachen veröffentlichen.

Sonderregelungen in Naturschutzgebieten

Eine Ausnahme stellen allerdings Naturschutzgebiete wie etwa das Siebengebirge dar. Dort gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde und sowohl Menschen als auch Tiere dürfen die Wege nicht verlassen.

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