Landgericht Bonn Haft für Drogen am Drive-In-Schalter

Rhein-Sieg-Kreis · Gericht verurteilt fünf Männer wegen Drogenhandel. Der Lieferant der Rauschmittel hatte sein Geld auch in Burger-Tüten am Drive-in-Schalter eines Schnellrestaurants erhalten.

Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Das Bonner Landgericht sprach jetzt ein Urteil wegen Drogenhandels aus.

Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Das Bonner Landgericht sprach jetzt ein Urteil wegen Drogenhandels aus.

Foto: picture alliance / dpa

Ein Quintett aus fünf Männern erhielt heute vom Landgericht ein Urteil, mit dem es nicht gerechnet hatte. Für Drogenhandel verhängte das Gericht bis zu sechs Jahre Haft.

Das Entsetzen ist dem 43-jährigen Angeklagten ins Gesicht geschrieben, als er das Urteil der 10. Großen Bonner Strafkammer hört: Der Mann, der jahrelang mit Drogen handelte und den Deal mit seinem Bonner Dealer auch schon mal am Drive-in-Schalter des Schnellrestaurants in Sankt Augustin durchzog, muss wegen Drogenhandels in 20 Fällen, zwei mit Waffen, die er bei sich hatte, für insgesamt sechs Jahre hinter Gitter. In die Strafe einbezogen wurde eine frühere Verurteilung. Zusammen mit seiner Verlobten und drei weiteren Angeklagten sitzt er seit Anfang November vor Gericht, sie alle hatten mehr oder weniger intensiv mit dem Drogenhandel zu tun.

Immer wieder blickt der 43-Jährige zu seiner Verlobten neben sich auf der Anklagebank. Die 41-Jährige, so hatte er im Prozess beteuert, habe mit dem Drogenhandel nichts zu tun. Sie habe nur mit ihm zusammengelebt und von den Drogen – vor allem Amphetamin, Marihuana und Ecstasy – profitiert und konsumiert. Die 41-jährige Altenpflegerin kommt wegen Drogenbesitzes mit einer Geldstrafe von 2400 Euro davon. Wie alle Angeklagten war auch sie frühmorgens am 7. März festgenommen worden: Die Ermittler hatten sie aus der Badewanne geholt. Der Bonner Dealer hatte sie nach seiner eigenen Festnahme als Abnehmer benannt.

Hip-Hopper verkaufte Drogen weiter

Am eifrigsten kaufte der Dritte im Bunde, ein 39-jähriger Freund des 43-Jährigen und wie dieser begeisterter Musiker in derselben Hip-Hop-Band, bei dem Bonner Dealer und einem weiteren aus Köln ein und verkaufte die Drogen auch weiter. Wie sein Schulfreund gestand er die Drogenkäufe zwischen 2013 und März 2018, beteuerte aber: Es seien vor allem Sammelbestellungen für den gesamten Freundeskreis gewesen, für die man Mengenrabatt erhalten habe. Eine ganze Menge aber habe er auch für sich selbst gekauft, um es auf Festivals oder am Wochenende zu konsumieren.

Vor Strafe schützte ihn das nicht: Das Gericht verurteilte ihn wegen Drogenhandels in 48 Fällen zu fünf Jahren Haft und ordnete überdies die Unterbringung des Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt ein. Beide Männer sind wegen Drogenhandels vorbestraft.

Nur einer kommt mit Geldstrafe davon

Dass sie an den Drogen so gut wie nichts verdient haben wollen, nimmt ihnen das Gericht nicht ab. Der 39-Jährige hatte beteuert: Mit den Drogen habe er keine Gewinne gemacht, und sie hätten seinen niedrigen Lebensstandard nicht verbessert. Im Übrigen konsumiere er seit seiner Verhaftung keine synthetischen Drogen wie Amphetamine und Ecstasy mehr, sondern rauche nur noch Marihuana wegen seiner Rückenschmerzen, die er seit einen Unfall mit Wirbelbrüchen habe. Die beiden Freunde wurden nach Monaten in U-Haft verschont und sind auf freiem Fuß. Und wie das Gericht erklärte, bleiben sie das auch bis zur Ladung zum Haftantritt, sofern sie sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Ein 29-jähriger, mehrfach wegen Drogendelikten Vorbestrafter muss wegen Drogenhandels mit Waffen, die er besaß, aber nicht einsetzte, für zwei Jahre und vier Monate in Haft. Der Fünfte im Bunde ist ein kleiner Fisch: Der abgebrochene Medizinstudent ist nicht vorbestraft und geriet in die ganze Sache nur deshalb hinein, weil er ein Fan des 39-jährigen Hip-Hop-Musikers war und diesen einmal zu einem Dealer fuhr. Er erhielt wegen Beihilfe 4500 Euro Geldstrafe.

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