Gericht bestätigt Stadt Grundsteuer B in Siegburg ist rechtmäßig

SIEGBURG · Die drastische Erhöhung der Grundsteuer B um 72 Prozent in Siegburg ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag die Klagen dagegen abgewiesen.

Die Begründung: Den steuerlichen Hebesatz festzulegen, sei verfassungsrechtlich garantierte Steuerhoheit der Gemeinden. Dabei komme ihnen ein weiter Spielraum zu, zumal es keine starren Höchstgrenzen in NRW gebe.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Stadtkämmerer Andreas Mast sagte dem GA: "Das Gericht hat bestätigt, dass es dem Stadtrat in ganz großem Ermessen freisteht, den Haushalt über verschiedene Maßnahmen auszugleichen."

Wie berichtet, hatte die Stadt die Grundsteuer B für dieses Jahr von 460 Prozent auf 790 Prozent erhöht. Das Ziel: die Konsolidierung des Haushalts. Die Kläger hielten die Grundsteuerbescheide für rechtswidrig, weil der Anstieg unverhältnismäßig sei. Einer der Kläger ist Afd-Politiker Norbert Klein.

[kein Linktext vorhanden]"Ich hatte keine besonders hohe Erwartungshaltung und habe mit diesem Ausgang gerechnet", sagte Klein. Dennoch habe er geklagt: Zum einen wollte er ein Zeichen setzen gegen die Erhöhung. Und zum anderen wollte er dem Gericht die Gelegenheit geben, den Sachverhalt zu beurteilen, wie Klein sagte.

Auch für die Bürgerinitiative Siegburg, in der Klein aktiv ist, kam das Urteil nicht überraschend. Ralph Bulau sagte: "Das war uns eigentlich klar. Wir haben das schon ganz zu Anfang recherchiert. Dabei kam heraus, dass die Erhöhung rechtens ist."

[kein Linktext vorhanden]Die Bürgerinitiative hatte sich im Februar als Reaktion auf die angekündigte Steuererhöhung gegründet. Der Protest gipfelte in einer Ratssitzung im März, die nahezu 1000 Bürger in der Rhein-Sieg-Halle verfolgten. Zudem leitete die Initiative ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Franz Huhn ein. Letztendlich bekam das Bündnis aber die erforderlichen 6500 Unterschriften nicht zusammen, es verfehlte das Ziel um etwa 500 Stimmen.

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