Widersprüchliche Aussagen Freispruch nach angeblichem Sexualdelikt in Siegburg

SIEGBURG · Ein 41-Jähriger soll eine 53-Jährige sexuell bedrängt haben. Doch die Aussagen der Zeugin überzeugten das Gericht nicht, es sprach den Mann frei. Der hat aber durch die Anschuldigungen längst seinen Job verloren.

 Im Zweifel für den Angeklagten: Danach handelte das Gericht im Fall der angeblichen sexuellen Nötigung.

Im Zweifel für den Angeklagten: Danach handelte das Gericht im Fall der angeblichen sexuellen Nötigung.

Foto: dpa

Vom Vorwurf sexueller Nötigung hat Richterin Stephanie Heckmann einen 41-jährigen Mann freigesprochen. Zu widersprüchlich waren die Aussagen der Zeugin, die angeblich von dem Arbeiter bedrängt worden war. Seinen Job ist der Mann trotzdem los.

Anfang August 2017 hatte der 41-Jährige in der Küche der 53-jährigen Zeugin in Hennef Trocknungsgeräte demontieren sollen. Ja, er habe dort gearbeitet, aber niemals mit seinem Körper Druck auf den Körper der Frau ausgeübt, gab der Angeklagte zu Protokoll. Wie die Frau darauf komme, konnte er der Richterin nicht beantworten. Seine Verteidigerin bemerkte, dass ihr Mandant durch die Anschuldigungen seinen Job verloren habe und nun arbeitslos sei.

Die Zeugin schilderte den Vorfall so: Der Angeklagte sei zur verabredeten Arbeit gekommen und zu ihr sehr freundlich gewesen. Allerdings habe er sie nie mit Namen angesprochen, sondern mit „nette Frau“, „schöne Frau“ oder „freundliche Frau“. Das habe sie auf „kulturelle Unterschiede“ zurückgeführt. Jedenfalls sei der Mann noch einmal zu seinem Auto gegangen, um einen Ordner zu holen, habe den dann in der Küche abgelegt und seinen ganzen Körper gegen sie gedrückt. „Das war eindeutig sexuell“, gab sie zu Protokoll. Die Küche sei so groß, der Mann hätte um sie herumgehen können.

Zeugin konnte ihr Verhalten nicht hinreichend erklären

Sie habe sich aus der Bedrängnis „herausschlängeln“ können und immer darauf geachtet, ihren Kaffee nicht zu verschütten. Total erschüttert und fassungslos sei sie gewesen. Dann habe der Mann sie nochmals in ähnlicher Art bedrängt und ging weg. Sie sei ins Wohnzimmer gegangen und habe sich auf eine Couch gesetzt. Der Arbeiter sei dann auch nicht mehr freundlich zu ihr gewesen. „Er hat wohl gemerkt, dass etwas nicht in Ordnung ist.“

Die Frage, warum sie sich auf die Couch gesetzt hat, statt nach draußen zu gehen, konnte die Zeugin nicht hinreichend erklären. Ebenso wenig, warum sie erst nach geraumer Zeit ihren Ehemann, dann die Firma des Arbeiters und erst später die Polizei anrief. Sie sei völlig neben der Spur gewesen, sagte die Zeugin. Die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich auf Freispruch. Es liege Aussage gegen Aussage vor und in den Aussagen der Zeugin hätten sich Widersprüche ergeben. Dem schloss sich das Gericht in seinem Urteil an.

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