Schöffengericht Siegburg Freiheitsstrafe für 27-Jährigen nach Messerattacke in Eitorf

Siegburg · Das Siegburger Gericht verurteilt einen 27-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Der Angeklagte verletzte eine 31-jährige Afghanin und ihren Ehemann schwer.

 Verbirgt sein Gesicht hinter dem Aktenordner: Der 27-jährige Angeklagte beim Prozessauftakt.

Verbirgt sein Gesicht hinter dem Aktenordner: Der 27-jährige Angeklagte beim Prozessauftakt.

Foto: Alf Kaufmann

Am Ende des zweiten Verhandlungstages im Prozess gegen einen 27-jährigen Syrer, der am Rosenmontagszug in Eitorf auf eine 31-jährige Afghanin einstach, verurteilte Richter Ulrich Wilbrand den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige am 12. Februar mit einem 25 Zentimeter langen Küchenmesser wiederholt auf sein Opfer eingestochen und es dabei an Auge und Händen verletzt hat. Nach dieser, wie das Gericht im Laufe der Verhandlung feststellte, gezielten Tat, verletzte der Angeklagte zusätzlich noch den Ehemann der Afghanin im Beisein zweier Kinder. Der Tat vorausgegangen war offenbar ein Beziehungsstreit zwischen der Afghanin und dem Syrer. Die 31-Jährige stritt die Beziehung aber vehement ab. Aufgrund ihrer zum Teil widersprüchlichen Aussagen und der Zeugenaussage der Flüchtlingshelfer kam das Gericht jedoch zu der Auffassung, dass es eine Beziehung gegeben haben muss. Wie intim diese Beziehung war und ob die Prostitutionsvorwürfe des Angeklagten der Wahrheit entsprachen, konnte die Verhandlung nicht klären.

Gleich zu Beginn der Verhandlung verständigten sich die Vertreterin der Nebenklage, Dagmar Schorn, und Rechtsanwalt Michael Diwo auf einen Adhäsionsvergleich, der den 27-Jährigen zu einer Zahlung von insgesamt 50 000 Euro an die Opfer verpflichtet.Nach insgesamt dreieinhalb Stunden Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft, die Tat als minderschwer anzusehen. Dem 27-Jährigen wurde eine bis zu der Tat „vorbildliche Integration“ und die Bemühung um eine Entschuldigung zugute gehalten. Auch die Tatsache, dass er sich nach der Tat bei der Polizei stellte, wurde berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft forderte daher eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Richter Ulrich Wilbrand erhöhte die Strafe aber um weitere drei Monate.

Zu hoch waren nach Auffassung des Gerichts die körperlichen und seelischen Schäden, die die Familie durch die Tat erlitten hat. Das Gericht entschied sich gegen die Forderung des Rechtsanwaltes dafür, die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen, da die Frage nach dem Tatmotiv nicht vollständig geklärt werden konnte. Diwo will nun Rechtsmittel einlegen. „Zweieinhalb Jahre wären der Tat angemessen“, so Diwo nach der Verhandlung. Bis zum Haftantritt muss sich der Verurteilte wöchentlich bei der Polizei melden. Außerdem wurde ein Kontaktverbot verhängt.

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